Fristlose Kündigung: Gründe, Folgen und was du jetzt tun solltest

Eine fristlose Kündigung kommt für viele Arbeitnehmer überraschend.

Von einem Tag auf den anderen endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass die üblichen Kündigungsfristen eingehalten werden.

Entsprechend groß sind häufig die Unsicherheit und die Fragen:

  • Ist die Kündigung überhaupt wirksam?
  • Welche Folgen hat die fristlose Kündigung?
  • Bekomme ich Arbeitslosengeld?
  • Was muss ich jetzt tun?
  • Kann ich mich gegen die Kündigung wehren?

Nicht jede fristlose Kündigung ist automatisch wirksam. Gleichzeitig sollten Betroffene wichtige Fristen beachten und schnell handeln.

In diesem Artikel erfährst du, was eine fristlose Kündigung bedeutet, wann sie zulässig sein kann und welche Schritte nach Erhalt einer fristlosen Kündigung sinnvoll sind.

Was ist eine fristlose Kündigung?

Die fristlose Kündigung wird juristisch als außerordentliche Kündigung bezeichnet.

Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht nach Ablauf einer Kündigungsfrist, sondern sofort. Der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung.

Eine fristlose Kündigung ist jedoch nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. In der Regel muss ein sogenannter wichtiger Grund vorliegen, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.

Aus diesem Grund gelten deutlich strengere Anforderungen als für eine ordentliche Kündigung.

👉 Mehr dazu: Ordentliche Kündigung

👉 Mehr dazu: Kündigung eines Arbeitsvertrages

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Unterschied zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung

Der wichtigste Unterschied liegt im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ordentliche Kündigung

  • Kündigungsfrist wird eingehalten
  • Arbeitsverhältnis endet zu einem späteren Zeitpunkt
  • häufigster Fall im Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung

  • keine Kündigungsfrist
  • Arbeitsverhältnis endet sofort
  • nur bei einem wichtigen Grund möglich

Deshalb stellt die außerordentliche Kündigung eine Ausnahme dar und kommt deutlich seltener vor als die ordentliche Kündigung.

Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?

Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Voraussetzung ist in der Regel ein wichtiger Grund, der es einer Vertragspartei unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen.

Ob ein solcher wichtiger Grund tatsächlich vorliegt, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Deshalb ist sie nicht automatisch wirksam.

Bei der Beurteilung spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle:

  • Schwere des Vorfalls
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Bisheriges Verhalten
  • Mögliche Wiederholungsgefahr
  • Interessen beider Vertragsparteien

Gerade deshalb empfiehlt es sich, sorgfältig prüfen zu lassen, wenn Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen.

Beispiele für eine fristlose Kündigung

Nicht jede Pflichtverletzung rechtfertigt automatisch eine außerordentliche Kündigung.

Die folgenden Beispiele sollen lediglich verdeutlichen, in welchen Situationen eine fristlose Kündigung grundsätzlich in Betracht kommen kann.

Arbeitszeitbetrug

Ein Mitarbeiter trägt bewusst Arbeitszeiten ein, die tatsächlich nicht geleistet wurden. Dadurch wird das Vertrauensverhältnis erheblich beeinträchtigt.

Diebstahl von Firmeneigentum

Die unerlaubte Mitnahme von Firmeneigentum kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dabei kommt es nicht immer auf den finanziellen Wert an, sondern häufig auf den Vertrauensbruch.

Schwere Beleidigungen oder Bedrohungen

Massive Beleidigungen, Bedrohungen oder körperliche Angriffe gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten können ebenfalls eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

Wichtig: Ob eine fristlose Kündigung tatsächlich wirksam ist, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Muss vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erfolgen?

Diese Frage wird mir häufig gestellt.

Ob vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Eine Abmahnung soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu korrigieren und weitere Pflichtverletzungen zu vermeiden.

Bei steuerbarem Fehlverhalten ist eine vorherige Abmahnung häufig erforderlich. Dazu gehören beispielsweise Verstöße, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten künftig ändern kann.

Anders kann die Situation bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen beurteilt werden. In solchen Fällen kann eine außerordentliche Kündigung unter Umständen auch ohne vorherige Abmahnung möglich sein.

Ob eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und lässt sich daher nicht pauschal beantworten.

Welche Folgen hat eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung hat weitreichende Folgen.

Da das Arbeitsverhältnis sofort endet, entfällt die übliche Kündigungsfrist. Arbeitnehmer müssen sich daher oft kurzfristig mit ihrer beruflichen Zukunft auseinandersetzen.

Zu den wichtigsten Folgen gehören:

Sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mit Zugang der außerordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich sofort.

Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen und erhält ab diesem Zeitpunkt in der Regel auch keine Vergütung mehr.

Arbeitszeugnis

Auch nach einer fristlosen Kündigung besteht grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Deshalb solltest du rechtzeitig ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern.

👉 Mehr dazu: Arbeitszeugnis

👉 Mehr dazu: Zeugnischeckliste – qualifiziertes Zeugnis

Arbeitsuchendmeldung

Wer von einer fristlosen Kündigung betroffen ist, sollte sich möglichst frühzeitig bei der Agentur für Arbeit melden.

Dadurch können Nachteile beim Bezug von Leistungen vermieden werden.

Mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Eine fristlose Kündigung kann Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen. Die Sperrzeit beträgt häufig bis zu zwölf Wochen.

Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Agentur für Arbeit zu dem Ergebnis gelangt, dass der Arbeitnehmer die Kündigung durch sein eigenes Verhalten verursacht hat.

Während einer Sperrzeit wird grundsätzlich kein Arbeitslosengeld gezahlt.

Ob tatsächlich eine Sperrzeit eintritt, wird jedoch immer individuell geprüft. Eine außerordentliche Kündigung führt daher nicht automatisch zu einer Sperrzeit.

Wer von einer fristlosen Kündigung betroffen ist, sollte sich möglichst frühzeitig bei der Agentur für Arbeit melden und die persönliche Situation prüfen lassen.

Berufliche Neuorientierung

Viele Arbeitnehmer müssen sich nach einer fristlosen Kündigung kurzfristig neu orientieren.

Deshalb empfiehlt es sich, Lebenslauf, Zeugnisse und Bewerbungsunterlagen zeitnah zu aktualisieren.

👉 Mehr dazu: Die Jobsuche beginnt mit einer guten Vorbereitung

Fristlose Kündigung erhalten – was jetzt wichtig ist

Wer eine fristlose Kündigung erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und die nächsten Schritte sorgfältig planen.

1. Kündigungsschreiben aufbewahren

Bewahre das Original der Kündigung auf und notiere das Datum, an dem dir die Kündigung zugegangen ist.

2. Arbeitsvertrag prüfen

Überprüfe die vertraglichen Regelungen sowie mögliche Besonderheiten, die für dein Arbeitsverhältnis gelten.

3. Arbeitsagentur informieren

Melde dich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und informiere dich über mögliche Ansprüche.

4. Arbeitszeugnis anfordern

Fordere zeitnah ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an. In diesem Fall solltest du es schriftlich machen.

5. Bewerbungsunterlagen aktualisieren

Je früher du mit der Vorbereitung deiner Bewerbungsunterlagen beginnst, desto schneller kannst du auf passende Stellenangebote reagieren.

6. Rechtliche Beratung prüfen

Ob eine fristlose Kündigung wirksam ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab.

Bei Zweifeln oder Unsicherheiten kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Checkliste: Fristlose Kündigung erhalten, was jetzt zu tun ist

Sofortmaßnahmen

□ Kündigungsschreiben aufbewahren

□ Datum des Zugangs notieren

□ Arbeitsvertrag prüfen

□ Ruhe bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen

Organisatorische Schritte

□ Arbeitsagentur kontaktieren

□ Offene Gehaltsansprüche prüfen

□ Resturlaub und Überstunden klären

□ Arbeitszeugnis anfordern

Unterlagen sichern

□ Gehaltsabrechnungen sichern

□ Arbeitsvertrag sichern

□ Weiterbildungsnachweise sichern

□ Wichtige Unterlagen archivieren

Nächste Schritte planen

□ Bewerbungsunterlagen aktualisieren

□ Stellensuche vorbereiten

□ Rechtliche Beratung prüfen

□ Fristen im Blick behalten

Häufige Fragen

Was ist eine fristlose Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung wird keine Kündigungsfrist eingehalten.

Muss vor einer fristlosen Kündigung immer eine Abmahnung erfolgen?

Nein.
Ob eine Abmahnung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung möglich sein.

Ist jede fristlose Kündigung automatisch wirksam?

Nein.
Ob eine fristlose Kündigung wirksam ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Bekomme ich nach einer fristlosen Kündigung Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Agentur für Arbeit jedoch eine Sperrzeit verhängen. Ob dies tatsächlich geschieht, wird individuell geprüft.

Kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld eintreten?

Ja.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängt werden, wenn die Agentur für Arbeit davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer die Kündigung durch sein Verhalten selbst verursacht hat.

Habe ich trotz fristloser Kündigung Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja.

Auch nach einer fristlosen Kündigung besteht grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Kann ich gegen eine fristlose Kündigung vorgehen?
  • Nicht jede fristlose Kündigung ist automatisch wirksam.
  • Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom Einzelfall ab.
  • Wer Zweifel hat, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen.
  • Bei Kündigungen sind häufig kurze Fristen zu beachten.

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Ob eine fristlose Kündigung wirksam ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Arbeitsvertrag, Betriebszugehörigkeit, vorherige Abmahnungen und weitere Faktoren können dabei eine Rolle spielen.

Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten solltest du rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen.

Weiterführende Informationen

Wenn du dich intensiver mit dem Thema Kündigung und berufliche Neuorientierung beschäftigen möchtest, empfehlen wir dir folgende Beiträge:

👉 Kündigung eines Arbeitsvertrages

👉 Ordentliche Kündigung

👉 Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

👉 Probezeit

👉 Arbeitszeugnis: Gibt es gesetzliche Vorschriften?

👉 Zeugnischeckliste – qualifiziertes Zeugnis

👉 Die Jobsuche beginnt mit einer guten Vorbereitung

Fazit

Eine außerordentliche Kündigung gehört zu den einschneidendsten Ereignissen im Berufsleben.

Dennoch solltest du nicht in Panik geraten. Nicht jede fristlose Kündigung ist automatisch wirksam. Gleichzeitig ist es wichtig, die nächsten Schritte zeitnah zu planen und wichtige Fristen zu beachten.

Besonders wichtig sind die Prüfung der Kündigung, die Meldung bei der Agentur für Arbeit sowie die Sicherung wichtiger Unterlagen.

Wer strukturiert vorgeht und sich bei Bedarf rechtzeitig beraten lässt, kann die Situation deutlich besser bewältigen.