Datenschutzbeauftragter

Grundlage für einen Datenschutzbeauftragten und seine weiteren Aufgaben ist unter anderem die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Aus diesem Gesetz leitet ein Datenschutzbeauftragter seine Handlungen und Weisungen ab.

Die DS-GVO ist am 25. Mai 2018 in Deutschland wirksam geworden und bildet den datenschutzrechtlichen Rahmen innerhalb der Europäischen Union. Sämtliche Unternehmen mussten ihre Geschäftsabläufe ab diesem Zeitpunkt an die neue Rechtslage anpassen. Der Datenschutzbeauftragte überwacht diese Prozesse entweder als externer Berater oder als interner Mitarbeiter.

Aufgaben und Kompetenzen

Der interne und externe Datenschutzbeauftragte ist für Überwachung und Sicherheit personalbezogener Daten verantwortlich.

Damit die Aufgaben und Anforderungen im Einklang mit dem Gesetz erfüllt werden, braucht ein Datenschutzbeauftragter ein sehr umfangreiches Fachwissen.

Je komplexer ein Unternehmen ist, desto mehr Wissen wird von dem Datenschutzbeauftragten abverlangt.

Tagtägliche Arbeit

Der Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner sowohl für den Arbeitgeber (Unternehmer) als auch für die Arbeitnehmer oder den Betriebsrat.

Außenstehende, wie Kunden, Vertragspartner und Lieferanten können sich bei Unklarheiten zum Datenschutz an den Datenschutzbeauftragten wenden.

Der Datenschutzbeauftragte ist weiterhin Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen.

In der Regel wird der Datenschutzbeauftragte auch bei Mitarbeiterschulungen zum Thema Datenschutz eingebunden. So können Fragen zu den täglichen Anforderungen im Datenschutz sofort geklärt werden und die Mitarbeiter bekommen mehr Routine in der Anwendung des Gesetzes.

Bei Problemen beim Datenschutz muss der Datenschutzbeauftragte Lösungen finden, damit Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. In dem Fall ist der Datenschutzbeauftragte z. B. Bindeglied zwischen einer Aufsichtsbehörde und dem Arbeitgeber/Arbeitnehmer.

Aufgaben in Kürze

  • Überwachung von personalbezogenen Daten – damit Datenschutzrichtlinien eingehalten werden
  • Mitarbeiterschulungen zum Thema Datenschutz
  • Prüfung von Arbeitsprozessen und Betriebsvereinbarungen unter Berücksichtigung der DS-GVO
  • Überwachung von internen Regelungen in Bezug auf die Nutzung des Internets und privaten E-Mails
  • Mitwirkung bei Mitarbeiterkontrollen (z. B. Videoüberwachung /Zugangskontrollen)
  • Protokollführung
  • Verarbeitungsverzeichnis anlegen, überwachen und auf Schlüssigkeit prüfen

Ausbildung und Studium

Ein Studium im Bereich Informationstechnik oder Rechtswissenschaft ist von Vorteil. Dazu kommen Weiterbildungen im Bereich IT-Management, IT-Sicherheit und Informatik sowie eine externe Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten.

Besonderheiten

Die Person sollte genau, analytisch und vertrauenswürdig sein.

Enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und allen relevanten Abteilungen, die mit persönlichen Daten arbeiten.

Was verdienen Datenschutzbeauftragte?

Das Gehalt von einem angestellten Datenschutzbeauftragten mit erster Berufserfahrung liegt laut Gehalt zwischen € 35.900 und € 48.400.

Das Gehalt ist abhängig von der Unternehmensgröße und -struktur, Berufserfahrung und Verantwortungsbereich. Darüber hinaus kommt es darauf an, welche Arbeitsprozesse im Einzelnen überwacht werden und wie umfangreich sowie detailliert die Fachkenntnisse sein müssen. Ein erfahrener Mitarbeiter kann durchaus um die € 80.000 verdienen.

Als Berufsanfänger verdient ein Datenschutzbeauftragter zwischen € 24.000 und € 33.000.

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