Entgelttransparenzgesetz
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll sicherstellen, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen zu schaffen und mögliche geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede sichtbar zu machen.
In Deutschland gilt das Entgelttransparenzgesetz bereits seit 2017. Es enthält drei zentrale Instrumente: den individuellen Auskunftsanspruch, betriebliche Prüfverfahren zur Entgeltgleichheit sowie eine Berichtspflicht für größere Unternehmen. Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitenden können, beispielsweise Auskunft darüber verlangen, nach welchen Kriterien ihr Gehalt festgelegt wird und wie hoch das durchschnittliche Entgelt vergleichbarer Tätigkeiten ist.
Durch die EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz, die bis spätestens Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, werden sich die Anforderungen an Arbeitgeber künftig deutlich erweitern. Ziel der Richtlinie ist es, den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ stärker durchzusetzen und mehr Transparenz bereits im Bewerbungsprozess zu schaffen.
Zu den geplanten Änderungen gehören unter anderem:
- mehr Transparenz über Entgeltstrukturen und Vergütungskriterien,
- stärkere Informationsrechte für Beschäftigte,
- regelmäßige Berichtspflichten für größere Unternehmen,
- sowie strengere Durchsetzungs- und Kontrollmechanismen.
Auch wenn viele Regelungen vor allem größere Unternehmen betreffen, gewinnt das Thema zunehmend auch für kleine und mittelständische Unternehmen an Bedeutung. Denn Transparenz bei Gehältern spielt heute nicht nur rechtlich, sondern auch im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte eine immer größere Rolle.
Für Arbeitgeber im Mittelstand empfiehlt es sich daher, frühzeitig ihre Vergütungsstrukturen zu überprüfen, klare Kriterien für Gehaltsentscheidungen zu definieren und Transparenz in HR-Prozessen zu schaffen.
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