Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist, neben dem Arbeitsrecht, mit Sicherheit das beliebteste Rechtsgebiet unter den Juristen. Zugleich ist es eines der umfangreichsten Rechtsbereiche überhaupt. Für viele große und mittelständische Kanzleien ist dieses Rechtsgebiet sogar der „finanzielle Motor“ ihrer Rechtsberatung.

Gesellschaftsrecht: Definition und Bedeutung

Das Gesellschaftsrecht ist lt. Definition von Karsten Schmidt „das Recht der privatrechtlichen Zweckverbände und der kooperativen Vertragsverhältnisse“. Aber welche Rechtsthemen werden hier abgedeckt? Es reicht von der Beratung von Kapital- und Personengesellschaften, deren Organmitgliedern oder Gesellschaftern und Familiengesellschaften bis hin zu öffentlichen Unternehmen und Start-ups.

Die Rechtsberatung erfolgt in allen Phasen einer Unternehmensentwicklung. Angefangen bei der Existenzgründung, der Expansion, der Restrukturierung oder Liquidation einer Gesellschaft.

Die Beratungsschwerpunkte im Gesellschaftsrecht
  • Gründung von Gesellschaften, hier u. a. die Gestaltung von Gründungsdokumenten, Gesellschafterverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsverteilung
  • Vorbereitung und Betreuung von Gesellschafterversammlungen
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Beratung bei Fragen der Organhaftung
  • Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern und Prokuristen
  • Mediation zwischen Gesellschaftern
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Unternehmenszusammenschlüsse und Fusionen
Eine Mandanten-Entwicklung kann goldbringend sein

Je nach Größe, Status oder Branchenzugehörigkeit, kann sich ein neues Unternehmens-Mandat zu einer echten Cashcow entwickeln, denn das Gesellschaftsrecht deckt einfach viele rechtliche Themen, wie oben aufgeführt, ab. Vor diesem Hintergrund umkämpfen die Kanzleien neue Firmenmandate mit großem Nachdruck.

Entwickelt sich zum Beispiel ein Start-up überproportional gut und wächst stark, bedeutet es auch im Umkehrschluss, dass hier viel Beratungsbedarf entsteht.

White & Case freut sich bestimmt noch heute jeden Tag darüber, dass sie Facebook von Anfang an rechtlich betreuen. 2004 hätte kaum einer gedacht, dass hier einmal eins der größten Unternehmen weltweit entstehen könnte.

Jeder Anfang ist schwer

Jurist*innen, die sich zu Beginn ihrer Karriere auf das Gesellschaftsrecht spezialisieren möchten, sollte sich im besten Falle zunächst auf Nischen in diesem Rechtsgebiet konzentrieren. Hier muss man sich dann ein fundiertes Know-how aneignen und ständig mit der neusten Rechtsprechung vertraut sein, damit man mit seinem Fachwissen entweder in der Kanzlei oder im Unternehmen punkten kann.

Müssen Jurist*innen im Laufe ihrer Beratertätigkeit ein national agierendes Unternehmen beraten und/oder vertreten, sollten sie auf ihrem Terrain sicher agieren. Andernfalls könnte die Beratung teuer werden.

Gesellschaftsrecht und internationales Privatrecht

Gerade im Zusammenhang mit der Globalisierung ist es für Jurist*innen wichtig, nationale sowie internationale Gesetze im Verhältnis zueinander gut zu verstehen und zu interpretieren. Dieser rechtliche Themenbereich ist zwar dem internationalen Privatrecht zugeordnet, jedoch gibt es immer wieder Berührungspunkte zum Gesellschaftsrecht. Arbeiten Unternehmen über deutsche Grenzen hinaus oder sind sie Teile einer internationalen Konzernstruktur, dann ist ein Grundverständnis unerlässlich.

Fachliche Entwicklung

Wie Sie sehen, ist das Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht sehr vielfältig sowie auch umfangreich und jeden Tag kommen neue spannende Herausforderungen hinzu. Darüber hinaus können Sie Ihr Wissen später noch mit einem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht vertiefen und natürlich zertifizieren.

In das Gesellschaftsrecht fließen Themen aus dem Handelsrecht und M & A hinein, auf die wir gesondert eingehen.

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Quelle: SHWP