Jurist

Definition: Juristen:innen sind Personen, die ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität absolviert und erfolgreich abgeschlossen haben.

Nach bestandenem Abschluss des 1. Staatsexamens erreicht ein Jurist den akademischen Grand Diplom Jurist bzw. Magister iuris.

Durchläuft ein Jurist im Anschluss das 2-jährige Rechtsreferendariat und schließt mit dem 2. Staatsexamen erfolgreich ab, erlangt er die Befähigung zum Richteramt und ist somit Volljurist.

Nur Volljuristen dürfen später den Beruf Richter, Rechtsanwalt, Notar oder Staatsanwalt ausüben.

Nach Abschluss der zweiten Staatsprüfung können Juristen entscheiden, ob sie in den Staatsdienst, in eine Rechtsanwaltskanzlei oder in ein Unternehmen gehen möchten.

Erste Karriereschritte

Der Beruf eines Juristen ist vielfältig.

Die weitere Karriere hängt jedoch oft von den Abschlussnoten im 1. und 2. Staatsexamen ab, in welche Richtung Juristen sich orientieren können.

„Mit Jura kann man alles machen“ stimmt daher nur bedingt, denn sind die Noten eher im mittelmäßigen Bereich, kommt eine Position in einer großen renommierten Kanzlei eher nicht in Betracht, weil hier einfach die Voraussetzungen „Prädikatsexamen“ nicht erfüllt werden.

Das bedeutet aber nicht, dass jegliche Karrierewege deshalb versperrt sind. Im Gegenteil, es gibt viele Möglichkeiten, später noch sehr erfolgreich zu werden.

Wollten Sie sich schon immer selbständig machen, dann spielen die Noten keine gewichtige Rolle.

Alternativ beginnen Sie in einer mittelgroßen Kanzlei, hier ist die Benotung nicht unbedingt ausschlaggebend.

Letztendlich können Sie auch Ihr Glück in einem Unternehmen versuchen. Bei Banken, Versicherungen oder bei Finanzdienstleistern sind Juristen sehr willkommen und wichtig. Oft mündet die Karriere später in einer Führungsposition oder als Syndikusanwalt.

Aufgaben und Kompetenzen

Juristen haben aufgrund des langen Studiums in der Theorie viele Kenntnisse erworben. Die praktischen Erfahrungen beginnen meistens mit der ersten beruflichen Tätigkeit.

Die typischen Aufgaben von Juristen in der Anfangsphase sind, und das gilt für Kanzleien sowie für Unternehmen:

  • Akten anlegen
  • Recherchieren /Rechtslage prüfen
  • Stellungnahmen zur Rechtslage schreiben bzw. dokumentieren
  • Mandanten aufklären, informieren und verhandeln
  • Verträge lesen, prüfen und anfertigen

Zu Beginn der Laufbahn wird der Verantwortungsbereich noch nicht so umfangreich sein. Um so mehr Erfahrungen Sie gesammelt haben, desto umfangreicher und komplexer werden die Aufgabenstellungen sein.

Spezialisierung und Entwicklung

Häufig erfolgt nach der ersten Berufserfahrung eine fachliche Spezialisierung. Beliebte Rechtsgebiete sind unter anderem:

  • Arbeitsrecht
  • Compliance
  • Datenschutz
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • IT-Recht
  • Kapitalmarktrecht
  • Patentrecht, etc.

Oft machen Rechtsanwälte nach einigen Jahren noch einen zusätzlichen Abschluss als Fachanwalt, um das erworbene Wissen besser zu fundieren.

Meistens haben Junganwälte ein Ziel vor Augen, und zwar eine Partnerschaft in einer Kanzlei. Wie der Weg bis dahin aussieht, können Sie in dem Artikel „Partner in einer Kanzlei – in 5 Schritten zum Ziel“ nachlesen.

Studium

Dauer: Im Schnitt 9-10 Semester bis zum 1. Staatsexamen, 2 Jahre Referendariat plus das abschließende 2. Staatsexamen.

Besonderheiten

Um erfolgreicher Jurist zu werden, braucht man einen analytischen Verstand, muss sprachlich und schriftlich gewandt sein und Gesetze richtig interpretieren.

Ein Jurist sollte immer alle Eventualitäten im Blick haben und jederzeit über Alternativen nachdenken.

Was verdient ein Jurist

Die allgemeine Gehaltsspanne ist sehr groß, hier kommt es auf die Größe der Kanzlei, das Unternehmen, die Abschlussnoten und die Berufserfahrung an.

Das Durchschnittsgehalt liegt laut Gehalt.de zwischen € 56.000 und € 80.000.

Berufsanfänger mit einem Notendurchschnitt „voll befriedigend und besser“ starten in einer größeren Kanzlei zwischen € 60.000 und 90.000. In Großkanzleien werden durchaus Gehälter um die € 100.000 gezahlt. Sie erwarten dafür in der Regel zwei voll befriedigende Examina.

Berufsanfänger mit einem Notendurchschnitt „befriedigend und schlechter“ starten zwischen € 40.000 und 60.000.

Wie viel Personen üben diesen Beruf aus

Laut Bundesrechtsanwaltskammer haben wir in Deutschland:

165.186 zugelassene Rechtsanwälte (Vorjahr: 165.587), davon 60.572 Rechtsanwältinnen (Vorjahr: 60.057).

Stand für Zahlenerhebung: 01/2023.

Möchten Sie sich umfassender informieren, dann schauen Sie auf der Seite von der Bundesrechtsanwaltskammer nach.

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