Krankheit
Wenn du in Deutschland krank wirst, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Touristen oder Expats. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Krankenversicherungspflicht
- In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Jeder Einwohner muss entweder gesetzlich oder privat versichert sein.
- Touristen sollten eine Reiseversicherung haben, die Arztkosten abdeckt, da Behandlungen sonst teuer werden können.
2. Arztbesuch
- Hausarztprinzip: In der Regel geht man zuerst zum Hausarzt (Allgemeinmediziner), der dann an Fachärzte überweisen kann.
- Gesetzlich Versicherte brauchen ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), um sich auszuweisen.
- Termine sollte man vorher vereinbaren, außer in Notfällen.
3. Medikamente und Apotheken
- Medikamente gibt es in Apotheken (nicht in Supermärkten oder Drogerien).
- Verschreibungspflichtige Medikamente müssen vom Arzt verordnet werden.
- Notdienst-Apotheken sind rund um die Uhr verfügbar. Online kann man die nächste Notfallapotheke finden.
4. Krankschreibung & Arbeitgeber
- Arbeitnehmer müssen sich unverzüglich beim Arbeitgeber melden, wenn sie krank sind.
- Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, AU) vom Arzt ist spätestens ab dem 3. Krankheitstag erforderlich (manche Arbeitgeber verlangen sie ab dem 1. Tag).
- Die AU muss der Krankenkasse und dem Arbeitgeber gemeldet werden. Dieser Vorgang erfolgt mittlerweile automatisch, direkt über die Arztpraxis oder ein Krankenhaus.
5. Notfälle & Krankenhäuser
- Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählt man die 112 (Rettungsdienst).
- Für medizinische Notfälle außerhalb der Praxiszeiten kann man den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 anrufen.
- Krankenhäuser haben eine Notaufnahme, die aber oft lange Wartezeiten hat, wenn es kein akuter Notfall ist.
6. Krankenkassenleistungen
- Gesetzlich Versicherte müssen meist Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen leisten (ca. 10 % der Kosten, mit Obergrenze).
- Einige Behandlungen (z. B. alternative Heilmethoden, Zahnbehandlungen) werden nur teilweise oder gar nicht übernommen.
Häufige Missverständnisse bei einer Krankmeldung
Denkfehler | So ist es tatsächlich |
Ich muss während der Krankheit immer zu Hause bleiben. | Musst du nicht. Alles, was zur Genesung beiträgt, ist erlaubt. |
Krankmeldung muss bis zum 3. Tag beim Arbeitgeber vorliegen. | Der Arbeitgeber kann schon ab dem 1. Tag eine Krankmeldung verlangen. |
Wer im Urlaub krank wird, hat Pech gehabt. | Bei einer ärztlichen Krankmeldung wird der Urlaub gutgeschrieben. |
Eine Kündigung während der Krankheit ist nicht erlaubt. | Stimmt nicht. Solange sie nicht aufgrund der Krankheit erfolgt. |
Eine Krankmeldung z. B. per WhatsApp ist immer ausreichend. | Der Arbeitgeber kann einen persönlichen Anruf verlangen, wenn es die Krankheit zulässt. |
Hinweis:
Beschäftigte müssen sich weiterhin bei ihrem Arbeitgeber arbeitsunfähig melden. Seit dem 1. Januar 2023 sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer jedoch nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Daten bei der Krankenkasse abzurufen.
Quelle: Techniker Krankenkasse
Du benötigst eine Bescheinigung über einen Arztbesuch. Hier findest du eine Vorlage, die du dafür verwenden kannst.