Mindestlohngesetz

Das Mindestlohngesetz wird MiLoG abgekürzt.

Das Mindestlohngesetz regelt alle Anforderungen und Voraussetzungen zum Mindestlohn.

Das Mindestlohngesetz gilt für alle Arbeitnehmer sowie Praktikanten in Deutschland, ungeachtet von deren Qualifikation sowie Herkunft. Ausnahmen werden im ausführlichen Text zum Mindestlohn aufgeführt.

Das Gesetz ist seit dem 16.08.2014 in Deutschland rechtsgültig und trat erstmalig zum 01.01.2015 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt betrug der Mindestlohn € 8,50 je Zeitstunde.

Der jeweilige festgesetzte Mindestlohn darf durch den Arbeitgeber nicht unterschritten werden (bis auf einige Ausnahmen).

Der Arbeitgeber muss mit einer Strafzahlung rechnen, wenn hier Rechtsverstöße bekannt werden. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld sogar bis € 500.000 verhängt werden.

Die Kontrolle erfolgt durch die Behörden der Zollverwaltung. Kommt eine Prüfung ins Haus, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit der Zollbehörde zusammenzuarbeiten.

Wer hat Anspruch?

Demnach hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.

Fälligkeit des Mindestlohns

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den Mindestlohn zu zahlen. Spätestens am letzten Bankarbeitstag im Folgemonat (nach Erbringung der Arbeitsleistung) ist die Auszahlung des Lohns fällig.

Dokumentationspflicht

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen und z. B. in einer Excel-Tabelle oder einer alternativen Zeiterfassung festzuhalten. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden.

Mindestlohnkommission

Die Mindestlohnkommission tagt alle 2 Jahre und macht der Regierung Vorschläge zu eventuellen Erhöhungen des Mindestlohns.

Bisher ist die Regierung den Vorschlägen der Kommission immer gefolgt.

Die Mindestlohnkommission ist ein Kreis aus neutralen Vertretern. Dieser Kreis besteht aus Arbeitgebern, der Gewerkschaft und aus Wissenschaftlern. Die Mindestlohnkommission wird alle 5 Jahre neu berufen.

Mindestlohn 2024

Der Mindestlohn liegt seit dem 01.01.2024 bei € 12,41.

Weitere Erhöhungen können Sie hier verfolgen.

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Quelle: Das gesamte Gesetz können Sie hier nachlesen MiLoG