Probezeit

Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen oder was ein Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung vorgibt.

Entschließen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einer Zusammenarbeit, wird in der Regel ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Der Arbeitsvertrag gibt Aufschluss über alle Rechte und Pflichten vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Arbeitsvertrag werden die Dauer und Kündigungsfrist während Probezeit normalerweise immer geregelt.

Alternativ gibt es im Arbeitsvertrag einen Verweis auf einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

Beginn und Ende der Probezeit

Üblicherweise beginnt fast jedes Arbeitsverhältnis mit einer 6-monatigen Probezeit. Innerhalb dieser Frist können beide Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen.

In Ausnahmefällen kann die Probezeit sogar auf 9 oder 12 Monate verlängert werden. Das müssen jedoch gut begründete Fälle sein, wie z. B. bei einer Führungskraft oder minderqualifizierte Personen.

Probezeit während der Ausbildung

Die Probezeit während der Ausbildung kann laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) zwischen 1 und 4 Monaten dauern.

Wir lernen uns kennen

Die Probezeit dient zum Kennenlernen. Neue Mitarbeiter werden in diesem Zeitraum durch den Arbeitgeber genauer beobachtet, damit Fehlentwicklungen schnell behoben werden oder damit rechtzeitig gegengesteuert wird.

Genauso hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich die Arbeitsabläufe im Unternehmen anzuschauen und gegebenenfalls innerhalb der Frist zu kündigen.

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Darauf sollten Sie während dieser Bewährungsfrist achten

Innerhalb der Probezeit muss ein Arbeitnehmer besonders darauf achten, dass es in diesen Bereichen keine Beanstandungen gibt:

  • Hohe Fehlzeiten
  • Regelmäßige Unpünktlichkeit
  • Mangelnde Arbeitsleistung

Zwar sollten diese Punkte auch nach der Probezeit kein Anlass zur Klage geben, jedoch gilt dann eine verlängerte Kündigungsfrist bzw. der Arbeitnehmer hat einen höheren Kündigungsschutz.

Probearbeitsverhältnis

Das Probearbeitsverhältnis kann auf 2 Arten gestaltet werden:

  • Das Arbeitsverhältnis wird befristet abgeschlossen und durch ausdrückliche Vereinbarung in ein endgültiges Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Frist umgewandelt. Oder der Arbeitnehmer arbeitet nach Ablauf der Frist einfach weiter, sofern der Arbeitgeber nicht umgehend widerspricht, greift 625 BGB (Stillschweigende Verlängerung).
  • Das Arbeitsverhältnis wird mit einer festgelegten Probezeit unbefristet abgeschlossen, innerhalb dieser Zeit gilt die verkürzte Kündigungsfrist.

Nach Ablauf der Probezeit gilt entweder die gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Kündigungsfrist.

 

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