Referendariat

Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Staatsexamens in einem Land im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes folgt üblicherweise für jeden angehenden Juristen das Referendariat oder auch Rechtsreferendariat genannt. Der juristische Vorbereitungsdienst dauert in der Regel in Deutschland 24 Monate und ist ein Teil der Ausbildung zum Volljuristen.

Jeder Rechtsreferendar durchläuft während der Ausbildung die gleichen Stationen, die je nach Bundesland etwas innerhalb des zeitlichen Ablaufs variieren können. Diese Stationen sind der praktische Teil der Juristen-Ausbildung.

Stationen

Die einzelnen Stationen während der Ausbildung sind:

  • Zivilrechtsstation
  • Strafrechtsstation
  • Verwaltungsrechtsstation
  • Anwaltsstation
  • Wahlstation

Die einzelnen Stationen, während des Referendariats, werden fachlich bewertet und mit einem Abschlusszeugnis dokumentiert. Diese Zeugnisse sind später eine gute Grundlage für den Berufseinstieg, daher sollten sie eine fundierte Bewertung aufzeigen.

Jedes Rechtsreferendariat endet mit der schriftlichen und mündlichen Prüfung im zweiten Staatsexamen bzw. im Assessorexamen (zweite Staatsprüfung). Nach Bestehen der zweiten Staatsprüfung erlangt der Assessor (Volljurist) die Befähigung zum Richteramt.

Vergütung

Während des juristischen Vorbereitungsdienstes erhält der Rechtsreferendar eine Ausbildungsvergütung, die je nach Bundesland variieren kann.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für das Rechtsreferendariat sind in allen Bundesländern gleich. Die Anwärter müssen ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit dem ersten Staatsexamen (erste Staatsprüfung) abgeschlossen haben. Im Anschluss kann sich der Jurist zum Referendariat (juristischer Vorbereitungsdienst) bewerben und die Stationen durchlaufen.

Der Weg zum Volljuristen

Jeder Jura-Student in Deutschland, der das Ziel Volljurist verfolgt, muss den gleichen Weg gehen.

  1. Rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität
  2. Erstes Staatsexamen
  3. Rechtsreferendariat
  4. Zweites Staatsexamen

Nach erfolgreichem Abschluss der 2. Staatsprüfung sind Sie Volljurist und normalerweise erfolgt jetzt der Berufseinstieg z. B. in eine Kanzlei, bei einem Gericht oder in einem Unternehmen.

 

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Quelle: U. a. Ausbildungsverordnung juristischer Vorbereitungsdienst NRW