Sonderurlaub

Sonderurlaub ist eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus einem besonderen persönlichen Anlass. Dazu gehören beispielsweise die Geburt eines Kindes, ein Todesfall in der Familie oder andere außergewöhnliche Ereignisse, bei denen Arbeitnehmer kurzfristig von der Arbeit fernbleiben müssen.

Ob ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Entscheidend sind der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen auch § 616 BGB eine Rolle spielen, sofern diese Regelung nicht ausgeschlossen wurde.

Da es in Deutschland keinen einheitlichen gesetzlichen Katalog für Sonderurlaub gibt, unterscheiden sich die Regelungen von Unternehmen zu Unternehmen. Viele Arbeitgeber orientieren sich dabei an den Vorgaben des öffentlichen Dienstes oder treffen eigene betriebliche Vereinbarungen.

Wann besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht nicht für jeden persönlichen Anlass. Ob Arbeitnehmer bezahlt von der Arbeit freigestellt werden, hängt von den jeweiligen Regelungen ab.

Ein Anspruch kann sich insbesondere aus folgenden Grundlagen ergeben:

  • Arbeitsvertrag: Viele Unternehmen regeln im Arbeitsvertrag, in welchen Fällen Sonderurlaub gewährt wird.
  • Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten häufig konkrete Regelungen zu Dauer und Anlass einer Freistellung.
  • 616 BGB: Sofern diese Vorschrift nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen wurde, kann sie in bestimmten Fällen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung begründen.
  • Spezialgesetze: Für einzelne Situationen gelten besondere gesetzliche Regelungen, beispielsweise bei der Pflege naher Angehöriger oder wenn ein Kind erkrankt ist.

Deshalb lohnt sich immer ein Blick in den Arbeitsvertrag oder den geltenden Tarifvertrag. Sie enthalten häufig die maßgeblichen Regelungen zum Sonderurlaub.

In welchen Fällen wird Sonderurlaub häufig gewährt?

Für Sonderurlaub gibt es in der Privatwirtschaft keinen einheitlichen gesetzlichen Katalog. Viele Unternehmen orientieren sich jedoch an den Regelungen des öffentlichen Dienstes (TVöD) oder treffen eigene Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Die folgende Übersicht dient daher als Orientierung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt immer von den geltenden vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen ab.

Tabelle: Übliche Sonderurlaubs-Gewährungen

(Orientierung an TVöD/Marktpraxis)

  • Anlass Übliche Freistellung Hinweis
    Geburt des eigenen Kindes 1 Tag TVöD § 29 Abs. 1 a.
    Tod Ehe-/Lebenspartner, Kind, Elternteil 2 Tage TVöD § 29 Abs. 1 b.
    Umzug aus dienstl./betrieblichen Gründen 1 Tag TVöD § 29 Abs. 1 c.
    Arbeitsjubiläum (25./40. Jahr) 1 Tag TVöD § 29 Abs. 1 d.
    Schwere Erkrankung Angehöriger im selben Haushalt 1 Tag/Jahr TVöD § 29 Abs. 1 e (1)
    Schwere Erkrankung eines Kindes < 12 J., wenn kein § 45 SGB V-Anspruch bis 4 Tage/Jahr TVöD § 29 Abs. 1 e (2)
    Ausfall der Betreuungsperson (Kind < 8 J. oder behindert) bis 4 Tage/Jahr TVöD § 29 Abs. 1 e (3)
    Unaufschiebbare Arzttermine des Mitarbeiters Erforderliche Zeit TVöD § 29 Abs. 1 f.
    Eigene Hochzeit 0–1 Tag (nur, wenn vertraglich/tariflich geregelt oder § 616 greift) Kein genereller Gesetzesanspruch; häufig per Vertrag/Regelung; § 616 kann greifen, wenn nicht ausgeschlossen.
    Bildungsurlaub Meist 5 Tage/Jahr landesrechtlich – in BY & SN kein Anspruch Eigenständige Landesgesetze; Bayern/Sachsen ohne Anspruch (2025).

Häufige Fragen zum Sonderurlaub

Muss mein Arbeitgeber bei meiner Hochzeit Sonderurlaub gewähren?

Nicht automatisch. Ein Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. In Einzelfällen kann auch § 616 BGB eine Rolle spielen, sofern diese Vorschrift nicht ausgeschlossen wurde.

Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es bei einem Todesfall?

Eine gesetzlich festgelegte Anzahl von Tagen gibt es nicht. Viele Arbeitgeber orientieren sich an den Regelungen des öffentlichen Dienstes oder treffen eigene vertragliche Vereinbarungen.

Erhalte ich Sonderurlaub, wenn mein Kind krank ist?

Nicht unbedingt. Für die Betreuung eines erkrankten Kindes gelten häufig besondere gesetzliche Regelungen, beispielsweise zum Kinderkrankengeld. Ob zusätzlich ein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Besteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub ist kein Sonderurlaub. Ob ein Anspruch besteht, richtet sich nach den jeweiligen Landesgesetzen. In Bayern und Sachsen gibt es derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Gibt es bereits einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub?

Der geplante Anspruch auf eine bezahlte Familienstartzeit wird seit einiger Zeit politisch diskutiert. Ob und wann eine entsprechende gesetzliche Regelung in Kraft tritt, sollte anhand der aktuellen Rechtslage geprüft werden.

Fazit

Sonderurlaub kann Arbeitnehmern in besonderen persönlichen Situationen eine wichtige Unterstützung bieten. Ob ein Anspruch besteht, hängt jedoch immer von den gesetzlichen Regelungen sowie den Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag ab.

Für Arbeitgeber empfiehlt es sich, klare und nachvollziehbare Regelungen zum Sonderurlaub zu treffen. Das schafft Transparenz, sorgt für einheitliche Entscheidungen und vermeidet Missverständnisse im Arbeitsalltag.