Stellenanzeige

Die Stellenanzeige ist heute eher unter dem Begriff der Stellenausschreibung geläufig und ein wichtiger Bestandteil im Bewerbungs- und Rekrutierungsprozess. Welche Bedeutung die Stellenanzeige für Unternehmen als auch Bewerber hat, können Sie hier im umfassenden Artikel nachlesen.

Eine Stellenanzeige kann sowohl extern als auch unternehmensintern veröffentlicht werden. Das Ziel ist, eine vakante Position zeitnah zu besetzen und die optimal passende Arbeitskraft damit anzusprechen.

Bedeutung

Besonders im Rahmen der Digitalisierung und des Employer Brandings hat sich die Stellenausschreibung im Laufe der Zeit stark gewandelt. Früher wurden Stellenanzeigen hauptsächlich nur in den Zeitungen (Printmedien) veröffentlicht. Der Text war meistens schwarz-weiß geschrieben und das Design spielte nicht so eine große Rolle.

Heute gibt es weitaus mehr Möglichkeiten, die Bewerber auf das Unternehmen aufmerksam zu machen.

Man kann sich als Unternehmen grafisch austoben und mit tollen Bildern die Anzeige aufpeppen. Darüber hinaus kann man schöne Videos drehen und eine Story erzählen und somit aus der Masse hervorstechen.

Medien zur Veröffentlichung

  • Eigene Homepage
  • Jobportale
  • Social-Media-Kanäle wie Xing, LinkedIn, Facebook oder auch Instagram.

Inhaltliche und formale Anforderungen

Die Stellenanzeige muss inhaltlich perfekt und rechtlich einwandfrei formuliert sein.

Zu den Inhalten gehören:

  • Unternehmensvorstellung
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Stellenbeschreibung
  • Anforderungsprofil
  • Arbeitsbedingungen
  • Weiterentwicklungsmöglichkeiten
  • Leistungen
  • Kontaktdaten

Die rechtlichen Aspekte, die im AGG geregelt sind, müssen bei der Formulierung berücksichtigt werden. Hinter jeder Stellenbezeichnung sollte immer der Zusatz „m/w/d“ stehen, ansonsten kann die falsche Zusatzbezeichnung ein Bußgeld nach sich ziehen.

Es gibt Anwälte, die nur nach Fehlern in Stellenausschreibungen suchen und sofort die Unternehmen abmahnen.

Was ist sonst noch nicht erlaubt: diskriminierende Formulierungen z. B. in Bezug auf das Geschlecht, Alter oder Behinderung des Bewerbers.

Zusammenfassend

Die Stellenausschreibung soll den Bewerber (zukünftigen Arbeitnehmer) dazu animieren, sich auf eine offene Position zu bewerben.

Gehe ich als Bewerber auf ein Jobportal, dann überfliege ich häufig ganz schnell alle Anzeigen, die für mich infrage kommen.

Vor diesem Hintergrund muss eine Anzeige sofort überzeugen und positiv haften bleiben.

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