Homeoffice

Was bedeutet eigentlich Homeoffice?

Das „Homeoffice“ ist Teil der sogenannten Telearbeit. Telearbeit ist eine Arbeitsform, bei der Mitarbeiter ihre Arbeit nicht in den Gebäuden, Büros, Lagern etc. des Arbeitgebers erledigen.

Eine Form dieser Telearbeit ist das Homeoffice (Teleheimarbeit), bei der die Arbeit vollständig z. B. von der eigenen Wohnung aus erledigt wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass kein Arbeitsplatz im Gebäude des Unternehmens existiert, was aber selten der Fall ist.

Homeoffice hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen und Arbeitgeber bieten das Arbeitsmodell immer häufiger ihren Mitarbeitern an. Dabei wird die Arbeit meist teilweise oder auch vollständig von zu Hause aus erledigt. Gerne wird Homeoffice z. B. angeboten, wenn ein Arbeitnehmer einen relativ weiten Arbeitsweg hat oder sowieso beruflich viel reisen muss.

Homeoffice in der Corona-Pandemie

Im Zuge der Corona-Pandemie ist das Thema Homeoffice noch mehr in den Fokus gerückt. Schon während des ersten Lockdowns in 2020 hat die Bundesregierung die Arbeitgeber gebeten, die Arbeitnehmer ins Homeoffice zu schicken.

Durch die ab Herbst 2020 stark gestiegenen Corona-Zahlen und den damit verbundenen zweiten Lockdown ab Mitte Dezember 2020, hat die Bundesregierung nun eine Arbeitsschutzverordnung erlassen. Der Arbeitgeber wurde verpflichtet, da wo es möglich ist, Arbeitnehmer vom Homeoffice aus arbeiten zu lassen.

Wir beantworten Euch Fragen und erklären was genau beachtet werden muss und schauen uns zum Schluss noch die Vor- und Nachteile vom Homeoffice an.

    Gibt es eine Pflicht für den Arbeitgeber, ein Homeoffice zu ermöglichen?

    Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern ein Homeoffice anbieten bzw. ermöglichen. Dazu wurde eine Corona-Arbeitsschutzverordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil verordnet. Die Homeoffice-Pflicht gilt ab dem 27.01.2021 und ist befristet bis zum 15.03.2021 gültig.

    Mit der Pflicht gelten zudem ab dem 27.01.2021 auch folgende Regeln für Arbeitgeber bzw. Betriebe, zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen, die sich aus der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel ergeben.

     

    Weiterhin bestehende Maßnahmen:
    • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
    • Anbringung von Abtrennungen bei nicht möglicher Einhaltung der Mindestabstände.
    • Minimierung von Personenkontakten im Unternehmen und Zugangsbeschränkungen.
    • Vermeidung persönlicher Besprechungen, Einsatz von Telekommunikation.
    • Regelmäßiges und fachgerechtes Lüften von Betriebsräumen.
    • Einhaltung der Handhygiene und der Hust-/Niesetikette.
    • Sofortige Klärung von Verdachtsfällen auf eine SARS-CoV-2 Infektion.
    Zusätzliche Maßnahmen ab dem 27.01.2021:

     

    • Wenn Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen.
    • Einteilung der Beschäftigten in kleine Arbeitsgruppen, falls über 10 Beschäftigte im Betrieb arbeiten. Arbeitsgruppen sollten untereinander möglichst keinen direkten Kontakt haben.
    • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, die getragen werden müssen, wenn sich in einem Raum mehr als 1 Person pro 10 Quadratmetern länger aufhält und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
    Homeoffice

    Für wen gilt die Pflicht und wann ist diese ungültig?

    Natürlich kann nicht in jedem Beruf Homeoffice ausgeübt werden wie z. B. im Handel oder Handwerk.

    Bei der Homeoffice-Pflicht werden besonders Personen angesprochen, die sonst im Büro arbeiten und eben jeder Arbeitnehmer, der seine Arbeit auch von zu Hause aus erledigen kann. Dazu gehören Beschäftigte, die unter der Verwendung von Informationstechnologien von Zuhause aus arbeiten könnten.

    Kompliziert wird es, wenn der Arbeitgeber Homeoffice aus betrieblichen Gründen ablehnt.

    In der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird von „zwingenden betriebsbedingten Gründen gesprochen“, die gegen Homeoffice sprechen können. Die Beweislast trägt dabei der Arbeitgeber, wobei nicht erklärt wird, was genau diese betrieblichen Gründe sein können. Auch in anderen Gesetzen zum Arbeitsrecht wird oft von betrieblichen Gründen gesprochen, weshalb es da schnell knifflig werden kann.

    Schon die fehlende Aufrechterhaltung des reibungslosen Betriebsablaufs, kann ein betrieblicher Grund sein. Genauso wie die Durchführung von Tätigkeiten, die nur im Betrieb erledigt werden können.

    Hier ein Praxisbeispiel: Die Bearbeitung der eingehenden Post, Bearbeitung des Warenein- und -ausgangs oder Reparatur- und Wartungsaufgaben (IT-Service) können in der Regel nicht vom Homeoffice aus erledigt werden.

    Auch besondere Anforderungen des Datenschutzes können gegen die Arbeit im Homeoffice sprechen, da es sonst Probleme bezüglich der Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung geben könnte.

    Ist Spielraum also doch größer, als gedacht? Die Beurteilung, was jetzt betriebliche Gründe sind, muss von Fall zu Fall individuell entschieden werden.

    Was können Arbeitnehmer tun, wenn Homeoffice möglich ist, der Arbeitgeber dies aber verweigert?

    Arbeitnehmer müssen das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und können sich anschließend an den Betriebsrat wenden. Wenn das nichts bringt, könnte man sich im äußersten Fall an die Arbeitsschutzbehörde oder die gesetzliche Unfallversicherung wenden.

    Es ist schon wichtig, von Schritt zu Schritt zu schauen, um die Lage nicht direkt eskalieren zu lassen. Werden am Ende doch die Behörden eingeschaltet, können diese nach § 22 ArbSchG erforderliche Maßnahmen treffen. In dem Fall den Arbeitgeber dazu verpflichten, den Arbeitnehmer ins Homeoffice zu schicken.

    Der Arbeitgeber widersetzt sich den Anordnungen der Behörden

    Wenn der Arbeitgeber sich weiterhin weigert, können sogar Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro anfallen. In der Homeoffice-Verordnung steht dazu zwar nichts, hier kann man sich aber auf § 25 Arbeitsschutzgesetz berufen.

    Ein Klagerecht gibt es für Arbeitnehmer laut der Verordnung nicht, sodass die Arbeitnehmer das Homeoffice nicht vor Gericht erstreiten können. Viele Arbeitnehmer sind aber insgesamt eher zurückhaltend, da in so einem Fall auch schnell das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber gestört werden kann.

    Weitere Informationen finden Sie beim BMAS.

    Was ist mit dem Arbeitsschutz und den Betriebsmitteln im Homeoffice?

    Der Arbeitsschutz gilt selbstverständlich auch im Homeoffice inklusive weiterer damit verbundener Gesetzte wie dem Arbeitszeitgesetz.

    Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit und die Gesundheit des Arbeitnehmers bei der Arbeit im Homeoffice verantwortlich. Pflichten des Arbeitgebers wie die Entgeltzahlungs- oder die Fürsorgepflicht, sind hier zu beachten.

    Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer nicht alle Betriebsmittel zur Verfügung stellen. Arbeitnehmer können daher auch eigene Arbeitsmittel verwenden.

    Der Arbeitgeber sollte mit dem Arbeitnehmer genau festlegen, wie das ganze geregelt wird. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz im Homeoffice in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen und für die sichere Verwendung der Arbeitsmittel Sorge leisten.

    Problematisch könnte das das Thema Datenschutz werden. Nicht alle Daten dürfen außerhalb des Unternehmens aufbereitet werden und gerade die Sicherheit der Daten ist im Homeoffice bei Arbeitnehmern oft nicht gewährleistet.

    Zahlen & Fakten

    In Deutschland gibt es ca. 45 Millionen Erwerbstätige, dazu gehören Arbeitnehmer und Selbständige bzw. Arbeitgeber sowie Freiberufler.

    Wir möchten wissen, wie viele denn aktuell im Homeoffice arbeiten und bei wie vielen das überhaupt möglich ist. Einige fallen da direkt aus der Statistik raus wie z. B. Mitarbeiter im Einzelhandel, bei denen ist Homeoffice nicht möglich.

    Laut Angaben der Hans Böckler Stiftung waren vor der Corona-Pandemie ca. 4 % der Erwerbstätigen im Homeoffice und die Zahl stieg dann auf 27 % während des ersten Lockdowns an. Anschließend ging die Zahl bis zum Lockdown light zurück auf 14 %.

    Aktuell liegen für den zweiten harten Lockdown noch keine repräsentativen Zahlen vor, aber wir können davon ausgehen, dass die Zahlen wieder auf mindestens über 20 % gestiegen sind.

    Hans Boeckler Stiftung

    Quelle: Hans Böckler Stifung

    Welche Vor- und Nachteile hat Homeoffice?

    Vorteile Nachteile
    • Mehr Flexibilität, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • Schutz der eigenen Gesundheit und die der Arbeitskollegen
    • Fortschritte in der Digitalisierung
    • Produktiveres Arbeiten
    • Probleme beim Datenschutz
    • Fehlende Arbeits- und Betriebsmittel
    • Fokus auf die Arbeit geht verloren z. B. wegen Kinder im Haushalt oder weiterer Ablenkung
    • Schlechterer Informationsfluss und fehlende Kommunikation
    • Mangelnde Motivation
    • Keine Kontrollmöglichkeiten durch den Arbeitgeber

    Diesen Artikel hat geschrieben:

    Sibylle Frankenheim

    Unsere Fachkompetenzen: Finance • Law • Office Management