Jobindikator

Im Mai 2017 haben wir auf facebook die  Nonprofit-Gruppe „Jobindikator – Jobs in NRW“ gegründet. In dieser Gruppe können Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber kostenlos ihre Stellenwünsche posten. Alle Gruppenmitglieder dürfen je nach Bedarf auf die Anzeigen reagieren, indem sie Posts liken, teilen, kommentieren oder mit dem Inserenten direkten Kontakt aufnehmen.

Weshalb der Name Jobindikator

Der Begriff Indikation wird vornehmlich im medizinischen Bereich verwendet oder auch bei unverbindlichen Angeboten, die eine Tendenz prognostizieren sollen.

Das Wort leitet sich ursprünglich vom Lateinischen indicare = anzeigen ab. Ich habe darin ein Synonym zu Jobanzeigen gesehen und daraus den „Jobindikator“ konstruiert.

Facebook Gruppe

Die Facebook Gruppe ist eine öffentliche Gruppe. Wir nehmen jedoch Einfluss auf die Anzeigen (Posts). Das Administratoren-Team hat die Möglichkeit zu prüfen, wer was in welcher Form postet. Wir überprüfen vor Veröffentlichung jede Anzeige und möchten gewährleisten, dass sich die Personen an die vorgegebenen Regeln halten (die Regeln sind im unteren Teil aufgeführt). Es soll mit den Posts kein Schindluder betrieben werden.

Welche Idee steckt hinter dem Jobindikator

Nicht jeder kann oder will auf den üblichen Internetportalen eine teure Stellenanzeige schalten. Denn es ist nicht gewährleistet, dass sich ein Interessent meldet oder unter den Bewerbern der passende Kandidat tatsächlich dabei ist.

Facebook hat eine große Reichweite und die Posts können geteilt werden, so dass sich die Anzeige viral verbreitet.

Jobindikator Regeln – wer darf posten

Diese Seite soll zum Austausch zwischen Arbeitgebern und potentiellen Arbeitnehmern im Raum NRW dienen. Wer also einen Job zu vergeben hat oder einen Job sucht, darf hier posten. Die Posts dürfen geliked, geteilt, und kommentiert werden.

Kommentare, Posts und Stellenanzeigen dürfen nicht beleidigend, diskriminierend noch sexistisch sein. Sie werden ohne Vorwarnung von der Seite gelöscht. Werbeanzeigen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einem Stellenangebot stehen, werden ebenfalls sofort gelöscht.

Was gehört zwingend in die Stellenanzeige

  • Stellenbezeichnung
  • Stelleninhalt
  • Voll- oder Teilzeitstelle, Minijob, Praktikum, Freiberufler, etc.
  • Ist der Job befristet oder unbefristet

Für den Leser muss klar erkennbar sein, was ihn bei der Stelle erwartet.

Was ist noch zu beachten

Wer posten möchte, muss sein Impressum anzeigen, entweder in Form von Name und zustellbarer Adresse oder E-Mail. Die Verlinkung zur eigenen Homepage mit dem Verweis zum Impressum erfüllt den gleichen Zweck.

Alle Posts werden vor Freigabe geprüft und diejenigen, die nicht die Voraussetzungen erfüllen, werden nicht freigeschaltet.

Kommunikationssprache ist Deutsch oder Englisch.

Das gleiche gilt für Fotos (Bilder), die angefügt werden, sie müssen angemessen sein. Wir halten uns an deutsche Gesetze, daher erwarten wir das auch von Euch. Bitte beachtet auch die Facebook-Richtlinien und deren AGB´s.

Die Gruppe „Jobindikator – Jobs in NRW“ ist eine private Initiative und wird nicht kommerziell betrieben.

Seid immer nett, höflich und freundlich zueinander und geht verantwortungsvoll mit Euren Kommentaren um. Ansonsten wünschen wir uns einen regen Austausch und viel Spaß.

Diesen Artikel hat geschrieben:

Sibylle Frankenheim

Unsere Fachkompetenzen: Finance • Law • Office Management