Kurzarbeitergeld: Wer hat Anspruch

Die Corona-Krise ist bei sehr vielen Unternehmen und somit auch bei den Arbeitnehmern bereits angekommen. Aufträge brechen weg, Umsätze sinken bis ins Bedrohliche, so dass die Betriebe um ihre Existenz bangen müssen. In der Folge würde auf Deutschland eine Entlassungswelle zurollen, die wir so bisher noch nicht gekannt haben. Die Wirtschaft müsste mit einer Rezession rechnen. Demgegenüber will die Bundesregierung u. a. mit Maßnahmen wie dem Kurzarbeitergeld entgegenwirken.

Die Corona-Krise betrifft nicht nur eine bestimmte Branche oder Region. Nein, letztendlich wird nahezu jedes Unternehmen in Deutschland, womöglich auch in Europa, betroffen sein. Bei vielen Unternehmen macht sich die Verzweiflung breit. Die wirtschaftlichen Folgen sind zum aktuellen Stand nicht abschätzbar. Keiner weiß, wie es weiter gehen wird und wie es in 2 bis 3 Monaten bei uns aussehen wird? Das Kurzarbeitergeld soll im ersten Schritt helfen, betroffene Unternehmen bei den Lohnkosten zu entlasten und eventuelle Entlassungen zu verhindern.

Was ist bisher geschehen

Als Reaktion auf die einschleichende Pandemie, ausgelöst durch das COVID-19, muss die Regierung effektive Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft treffen. Eine Maßnahme ist das Kurzarbeitergeld.

Damit Betriebe schnell und möglichst unbürokratisch Kurzarbeitergeld beantragen können, hat der Bundestag am 13.03.2020 in einem Eilverfahren einem angepassten Gesetzentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld zugestimmt. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft und ist für alle Unternehmen in Deutschland anwendbar.

Der Hauptzweck für das Kurzarbeitergeld ist, einem vorübergehenden Arbeitsausfall entgegenzuwirken. Die Arbeitsförderung (Bezug von Kurzarbeitergeld) wird im § 109 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch geregelt. Hier werden die Voraussetzungen definiert und mit welchen wirtschaftlichen Auswirkungen Unternehmen kalkulieren müssen.

Die Gesetzesänderung zur Regelung von Kurzarbeitergeld ist bis zum 31.12.2021 befristet.

Vereinfachte Hürden auf Kurzarbeitergeld

Unternehmen müssen demnach bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um einen berechtigten Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu erheben. In der neuen Gesetzesanpassung wurden die Voraussetzungen für alle Unternehmen vereinfacht und somit die Hürde herabgesetzt.

Wesentliche Voraussetzungen auf Kurzarbeitergeld

  • Es liegt ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltverlusten vor.
  • Das Unternehmen oder der Betrieb beschäftigt mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
  • Die Arbeitnehmer befinden sich in einem ungekündigten versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
  • Das Unternehmen zeigt bei der Bundesagentur für Arbeit unverzüglich den Arbeitsausfall an.

Definition – Erheblicher Arbeitsausfall vor der Corona-Krise

Von einem erheblichen Arbeitsausfall können wir ausgehen,

  • sobald bei einer unabwendbaren schlechten Konjunktur oder einem besonderen Ereignis (z. B. Finanz-Krise, Wirtschafts-Krise oder behördliche Anordnung) die Arbeit wegfällt.
  • der Zustand vorübergehend ist. Das bedeutet, man nimmt an, dass der Arbeitsmarkt sich wieder in absehbarer Zeit erholen wird.
  • der Zustand unvermeidbar ist. Das bedeutet, alle Anstrengungen wurden im Unternehmen unternommen, um den Arbeitsausfall zu verhindern.
  • mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer vom Arbeitsausfall betroffen sind und sie erzielen ein um mehr als 10 % vermindertes Entgelt.

Welche Änderungen gelten ab März 2020

Von einem erheblichen Arbeitsausfall können wir ausgehen,

  • sobald bei einer unabwendbaren schlechten Konjunktur oder einem besonderen Ereignis (in dem Fall die Corona-Krise) die Arbeit wegfällt.
  • der Zustand vorübergehend ist. Gehen wir von einigen Monaten aus, danach sollten sich die Unternehmen wieder langsam erholen.
  • der Zustand unvermeidbar ist. Zum Schutz der Menschen, müssen die sozialen Kontakte vorübergehend bis aufs Mindeste eingeschränkt werden.
  • Neue Regelung: Es reicht aus, wenn 10 % der Beschäftigten betroffen sind.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitgeber vollständig erstattet.
  • Auf Arbeitszeitkonten zum Aufbau von Minusstunden (negativ Arbeitszeitkonten) wird verzichtet.

Das Kurzarbeitergeld wird anhand des Nettogehaltes berechnet. Ein Arbeitnehmer erhält demnach grundsätzlich 60 % des Nettogehaltes. Lebt mindestens 1 Kind mit im Haushalt, dann beträgt das Nettogehalt 67 %.

Der Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) kann bis zu 12 Monaten gewährt werden und in Ausnahmefällen durch Rechtsverordnung bis auf 24 Monate ausgedehnt werden.

 

Diese Regelungen sind auch für Zeitarbeitsunternehmen gültig.

 

Haben Sie Fragen, dann schreiben Sie uns.

 

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Kurzarbeitergeld nach geltender Regelung erklärt.
Welche Rahmenbedingungen müssen bei Kurzarbeitergeld vorliegen?
  • Der Arbeitsausfall beruht auf wirtschaftlichen Gründen oder das Ereignis ist unabwendbar.
  • Der Zustand ist vorübergehend.
  • Der Zustand ist unvermeidbar.
  • Die Arbeitnehmer befinden sich in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und wurden nicht gekündigt.
  • Mindestens 10 % der Beschäftigten sind vom Arbeitsausfall betroffen.
  • Der Arbeitsausfall wurde der Bundesagentur für Arbeit angezeigt.
Bei wem muss ich den Antrag für Kurzarbeitergeld stellen?

Die formale Antragstellung muss bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden. Die Meldung kann online erfolgen.

Wie lange gilt die neue Kurzarbeitergeld-Regelung?

Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld ist gesetzlich bis zum 31.12.2021 befristet.

Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge?

Bezieht ein Betrieb Kurzarbeitergeld, dann werden die Sozialversicherungsbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit vollständig übernommen.

Für die Arbeitszeit, die durch Kurzarbeit entfällt, reduzieren sich die Sozialversicherungsbeiträge auf 80 %. Diese Beiträge trägt der Arbeitgeber allein.

Wer führt die Sozialversicherungsbeiträge ab?

Der Arbeitgeber führt weiterhin mit der Gehaltszahlung den vollen Beitrag (AG- und AN-Anteil) zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ab.

Der Arbeitgeber bekommt im Anschluss von der Bundesagentur für Arbeit die gezahlten Beiträge erstattet. In dem Fall auch rückwirkend zum 01.03.2020.

Werden noch weitere Zustimmungen benötigt?

Bevor Sie einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen, brauchen Sie auch eine Zustimmung entweder vom Betriebsrat (Arbeitnehmervertretung) oder von den Arbeitnehmern direkt. Außer, die Kurzarbeit ist bereits im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt.

Eine Mitarbeiterzustimmung könnte folgendermaßen aussehen. Hier weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es nur ein Vorschlag zur Formulierung ist. Abhängig von der Unternehmensstruktur oder -vorgaben müssen die Formulierungen angepasst werden.

Muss der Betriebsrat der Einführung zur Kurzarbeit zustimmen?

Sofern ein Unternehmen einen Betriebsrat hat, bedarf es der Zustimmung, vor Einführung der Kurzarbeit, vom Betriebsrat.

Ergibt sich keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, können beide Parteien die Einigungsstelle anrufen. Die Einigungsstelle vermittelt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Der Spruch (Entscheidung) der Einigungsstelle ist dann für beide Seiten maßgebend.

Muss Kurzarbeit für das gesamte Unternehmen angezeigt werden?

Nein. Sie können Kurzarbeit auch nur in einzelnen Abteilungen einführen.

Zum Beispiel muss eine Produktionsstraße die Produktion massiv einschränken, um den Auftragsrückgang abzufedern. Die Buchhaltung hat hingegen noch ausreichend Aufgaben, die abgewickelt werden müssen. Demnach kann das Unternehmen für die Produktionsabteilung Kurzarbeit einführen (beantragen). Die Buchhaltung kann den Antrag auf Kurzarbeitergeld vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt anzeigen.

Können Zeitarbeitsunternehmen auch Kurzarbeitergeld beantragen?

Ja, auch Zeitarbeitsunternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Für welchen Zeitraum können Sie Kurzarbeitergeld beantragen?

Das hängt von den Gegebenheiten ab. Sie können Kurzarbeitergeld für Stunden, Tage, Wochen oder Monate beantragen. Die Höchstgrenze liegt bei 12 Monaten.

In Ausnahmefällen kann der Zeitrahmen durch Rechtsverordnung auf 24 Monate verlängert werden.

Was bedeutet Kurzarbeit "null"?

Kurzarbeit „null“ bedeutet, dass die Arbeit vorrübergehend vollständig (zu 100 %) eingestellt wird.

Wie läuft das Antragsverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit ab?
  1. Arbeitsausfall wird bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt.
  2. Bundesagentur für Arbeit entscheidet kurzfristig, ob die Voraussetzungen vorliegen.
  3. Der Arbeitgeber berechnet das Kurzarbeitergeld und bezahlt die Mitarbeiter.
  4. Der Arbeitgeber stellt bei der Bundesagentur für Arbeit einen Erstattungsantrag.
  5. Im Anschluss werden dem Arbeitgeber die verauslagten Geldleistungen erstattet.
In welcher Höhe wird Kurzarbeitergeld an die Arbeitnehmer bezahlt?

Das Kurzarbeitergeld wird anhand des Nettogehaltes berechnet.

Ein Arbeitnehmer erhält demnach grundsätzlich 60 % des Nettogehaltes. Lebt mindestens 1 Kind mit im Haushalt, dann beträgt das Nettogehalt 67 %.

Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes gibt es von der Bundesagentur für Arbeit eine Tabelle für Kurzarbeit (Teil- und Vollzeitbeschäftigte) und eine Tabelle für Geringbeschäftigte.

Wirkt sich die soziale Absicherung negativ auf den Arbeitnehmer aus?

Der Arbeitnehmer muss finanzielle Einbußen beim Nettolohn hinnehmen, bleibt jedoch sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Die soziale Absicherung in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung bleibt bestehen.

Wie wirkt sich eine Nebenbeschäftigung auf das Kurzarbeitergeld aus?

Ist ein Arbeitnehmer vor Einführung der Kurzarbeit einer Nebenbeschäftigung nachgegangen, hat das keine weiteren Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld.

Nimmt ein Arbeitnehmer eine Nebenbeschäftigung während der Kurzarbeit, zur Aufstockung des Lebensunterhalts, an, so wird dieser Nebenverdienst auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Hinweis: Hier soll in den kommenden Tagen eine gesetzliche Änderung erfolgen, so dass der Nebenverdienst vermutlich nicht in voller Höhe angerechnet wird.

Welche Mitarbeiter werden zur Berechnung der Gesamtbeschäftigten herangezogen?

In die Gesamtberechnung werden grundsätzlich alle Mitarbeiter einbezogen, die mindestens an einem Tag im Bezugsmonat (während der Kurzarbeit) gearbeitet haben. Es ist unabhängig davon, ob ein Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet ist.

  • Beschäftigte Teil- und Vollzeitkräfte
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Studenten
  • Erkrankte Arbeitnehmer
  • Beurlaubte Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmerinnen in Mutterschutz
Welche Mitarbeiter werden zur Berechnung der Gesamtbeschäftigten nicht mitgezählt?
  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer, deren Arbeitsverträge ruhen z. B. während der Elternzeit.
Kann während der angemeldeten Kurzarbeit die Kündigung ausgesprochen werden?

Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollte die Kündigung das letzte probate Mittel sein.

Entfällt jedoch auf Dauer die Arbeitsgrundlage, kann das eine betriebsbedingte Kündigung nach sich ziehen. Im Fall einer Kündigung, entfällt ab dem Zeitpunkt der Kündigung der Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Erst Kurzarbeitergeld und dann arbeitslos. Was nun?

Erfolgt nach oder auch während der Kurzarbeit die Kündigung, hat das Kurzarbeitergeld keine Auswirkungen auf das spätere Arbeitslosengeld. Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes wird das Gehalt vor der Kurzarbeit herangezogen.

Kann ein Selbständiger Kurzarbeitergeld beziehen?

Ein Selbständiger hat nur Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn er „freiwillig versichert“ nach § 28a SGB III ist. Dann hat er auch Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Ansonsten muss er einen Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter stellen.

Haben Sie als Unternehmen noch Fragen an die Bundesagentur für Arbeit?  Sie erreichen den Arbeitgerservice unter der Rufnummer: 0800 4 5555 20.
Benötigen Sie Hilfe von einem Steuerberater? Dann klicken Sie auf den Flyer.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 28.05.2020 zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes „Fachliche Weisungen“ veröffentlicht. 

Diesen Artikel hat geschrieben:

Sibylle Frankenheim

Unsere Fachkompetenzen: Finance • Law • Office Management