Mindestlohn

Der Mindestlohn wurde in Deutschland zum 01.01.2015 erstmalig bundesweit gesetzlich eingeführt. Der Mindestlohn gilt seitdem für alle in- und ausländischen Arbeitgeber in allen Branchen, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind und Arbeitnehmer:innen beschäftigen.

Bei der Einführung 2015 betrug der Mindestlohn noch € 8,50 je Zeitstunde. Zum 01.01.2024 wurde der Mindestlohn auf € 12,41 festgelegt und gilt, bis auf einige Ausnahmen, für alle Arbeitnehmer:innen.

Bereits vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gab es – und gibt es aktuell immer noch Branchen, die höhere Mindestlöhne bezahlen.

Die Zeitarbeit ist so eine Branche, hier liegt der Mindestlohn seit März 2024 bei € 13,50  (bundesweit – unterste Gehaltsstufe). Weitere Anpassungen erfolgen im Oktober 2024.

Mindestlohngesetz

Der Mindestlohn wurde 2014 im „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)“ geregelt. Das Gesetz trat dann am 16.08.2014 flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.

Alle relevanten Informationen zum MiLoG finden Sie hier:

Was sagt der Gesetzgeber

§ 1 Mindestlohn sagt: „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.“

Der Mindestlohn gilt also per Gesetz für alle Arbeitnehmer:innen sowie für Praktikanten:innen. Bei Letzteren gibt es einige Ausnahmen, auf die ich noch genauer eingehen werde.

Hier ist es auch wichtig zu wissen, dass der Mindestlohn unabhängig von der Qualifikation und Herkunft des Arbeitnehmers ist und immer als Bruttogehalt angesehen wird. Das bedeutet, von aktuell € 12,41 werden noch die Sozialabgaben durch den Arbeitgeber abgeführt.

Entwicklung Mindestlohn

Der Mindestlohn hat sich seit 2015 stetig alle 2 Jahre erhöht. Eine Evaluierung (Bewertung/Überprüfung) des Gesetzes von 2014 wurde auf Juni 2023 festgesetzt. Es könnten neue Anpassungen – sowohl im Hinblick auf den Gesetzestext als auch bei der Lohnuntergrenze – erfolgen.

Wie hat sich der allgemeingültige Mindestlohn seit 2015 in Deutschland entwickelt?

Mindestlohn-Entwicklung seit 2015

01.01.2024

€ 12,41

01.10.2022

€ 12,00

01.07.2022

€ 10,45

01.01.2022

€ 9,82

01.07.2021

€ 9,60

01.01.2021

€ 9,50

01.01.2020

€ 9,35

01.01.2019

€ 9,19

01.01.2017

€ 8,84

01.01.2015

€ 8,50

Ein wichtiger Tipp: Auszubildende nach Beendigung der Ausbildung und Praktikanten:innen nach Abschluss des Studiums haben Anspruch auf den Mindestlohn.

Besonderheiten bei Praktikanten

Grundsätzlich gilt: Praktikant:innen haben laut § 22 (MiLoG) Anspruch auf den Mindestlohn.

Jedoch müssen hier folgende Ausnahmen bei Praktikant:innen berücksichtigt werden. Handelt es sich um eine schulrechtliche/hochschulrechtliche Bestimmung (Pflichtpraktikum), gilt in diesem Fall nicht der Mindestlohn. Das Gleiche betrifft auch ein Orientierungspraktikum bis zu einer Dauer von drei Monaten, welches für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums benötigt wird.

Welcher Personenkreis ist lt. § 22 (MiLoG) persönlicher Anwendungsbereich noch von der Ausnahmeregelung betroffen und hat keinen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn:

  • Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie
  • Ehrenamtliche Tätige in freiwilligen Diensten
  • Heimarbeiter nach dem Heimarbeitergesetz
  • Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung
  • Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildungsabschluss
  • Teilnehmer einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) oder einer Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68-70 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Mindestlohn und Mini-Jobber

Was ist bei Mini-Jobbern (538-Euro-Job) in Bezug auf den Mindestlohn zu berücksichtigen? Besonderheiten ergeben sich in erster Linie aus den Vorschriften für geringfügig entlohnte Beschäftigte und nicht direkt aus dem MiLoG. Jedoch haben Mini-Jobber Anspruch auf den Mindestlohn und das hat wiederum Auswirkungen auf die Arbeitszeit.

Arbeitet ein Mini-Jobber zum Beispiel 43 Stunden pro Monat. Das wären 43 x 12,41 = € 533,63. Dieser Betrag liegt im Rahmen der Vorschriften für geringfügig Beschäftigte und wäre somit nicht Lohnsteuerpflichtig.

Arbeitet ein Mini-Jobber jedoch zum Beispiel 44 Stunden pro Monat. Das wären 44 x 12,41 = € 546,04. Dieser Monatsbetrag liegt nicht mehr im Rahmen der Vorschriften für geringfügig Beschäftigte und somit würden hier Sozialabgaben anfallen, daher liegt die Grenze für Mini-Jobber bei 43 Stunden pro Monat.

Mindestlohn-Entwicklung in der Zeitarbeit

Wie Sie der Tabelle entnehmen können, hat sich der Mindestlohn in der Zeitarbeit in den letzten Jahren stetig nach oben entwickelt. Wobei hier noch zu erwähnen wäre, es handelt sich bei der Lohnuntergrenze um das Einstiegsgehalt für die einfachsten Tätigkeiten, die keine besondere Ausbildung erfordern.

Mindestlohn-Entwicklung Zeitarbeit

Mindestlohn-Entwicklung seit 2015
Datum TG West TG Ost
01.10.24 14,00 € 14,00 €
19.03.24 13,50 € 13,50 €
01.10.22 12,43 € 12,43 €
01.04.22 10,88 € 10,88 €
01.04.21 10,45 € 10,45 €
01.10.20 10,15 € 10,10 €
01.04.20 10,15 € 9,88 €
01.10.19 9,96 € 9,66 €
01.04.19 9,79 € 9,49 €
01.01.19 9,49 € 9,49 €
01.04.18 9,49 € 9,27 €
01.03.17 9,23 € 8,91 €
01.01.17 9,00 € 8,84 €
01.06.16 9,00 € 8,50 €
01.04.15 8,80 € 8,20 €

Wichtiger Hinweis:

Damit die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) überprüfbar sind, besteht eine Dokumentationspflicht. Im Klartext heißt das, der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeiten zu erfassen. Das gilt jedoch hauptsächlich für Arbeitgeber, die Mini-Jobber, kurzfristig Beschäftigte sowie Unternehmer, die in den Branchen, wo Schwarzarbeit anfallen könnte, tätig sind.

Die Einhaltung und Prüfung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) erfolgt durch die Zollverwaltung. Das bedeutet, die Zollverwaltung kann bei Verdachtsmomenten relativ kurzfristig eine Überprüfung des Arbeitgebers anordnen. Vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung des Gesetzes kann mit einer Strafe bis € 500.000 geahndet werden.

Zusammenfassend macht dieses Gesetz sehr viel Sinn, denn somit sind viele schwarze Schafe in Deutschland per Gesetz illegal und dürfen Menschen unterhalb des Mindestlohnes nicht beschäftigen.

Mindestlohnrechner

Mit dem Mindestlohnrechner vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann man das Monatsgehalt auf Stundenbasis berechnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland am 01.01.2015 eingeführt und beträgt seit dem 01.01.2024 €12,41 pro Stunde
  • Gemäß § 1 Mindestlohn haben alle Arbeitnehmer:innen und Praktikanten:innen Anspruch (bis auf die Ausnahmen) auf ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns von €12,41, unabhängig von Qualifikation und Herkunft, wobei Sozialabgaben noch abgeführt werden.
  • Praktikant:innen haben grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn gemäß § 22 (MiLoG), es sei denn, es handelt sich um ein Pflichtpraktikum, ein Orientierungspraktikum bis zu drei Monaten oder bestimmte Gruppen, wie Auszubildende, Ehrenamtliche, Heimarbeiter, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten, Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildungsabschluss und Teilnehmer an spezifischen Fördermaßnahmen.
  • Mini-Jobber mit einem 538-Euro-Job haben Anspruch auf den Mindestlohn, was Auswirkungen auf die Arbeitszeit hat; sie dürfen maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten, um sozialabgabenfrei zu bleiben.

Bildnachweis: Andrey Popov zur Verfügung gestellt durch Canva.

Diesen Artikel hat geschrieben:

Sibylle Frankenheim

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