Mitarbeitersuche

Frankenheim Personalberatung

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Nutzungsvereinbarung

Kandidaten-Newsletter

Sie suchen Personal und/oder benötigen bei der Personalsuche Unterstützung?

Als Personaldienstleister helfen wir Ihnen bei der Mitarbeitersuche

Sie haben einen Personalengpass und stehen vor der Herausforderung: „Wie und wo finde ich neue Mitarbeiter:innen?“ Bei uns sind Sie in jedem Fall richtig, wenn Sie jemanden aus dem Fachbereich Finanzen & Recht suchen! Unsere Datenbank umfasst mehr als 5.000 qualifizierte Absolventen, Young Professionals und berufserfahrene Kandidaten.

Wir können Ihnen mit der projektbezogenen Arbeitnehmerüberlassung oder auch der Personalvermittlung helfen. In Zeiten von Fachkräftemangel muss man oft schnell und unbürokratisch handeln. Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihren Bedarf. Kontaktieren Sie uns noch heute, wir werden dann gemeinsam eine Personallösung für Ihr Unternehmen finden.

Regelmäßig stellen wir Kandidaten:innen vor, die eine neue Herausforderung suchen. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen die kompletten Unterlagen und begleiten Sie durch den Bewerbungsprozess.

Datenschutz

Der Datenschutz hat für die Frankenheim Personalberatung einen sehr hohen Stellenwert. Ihre Privatsphäre ist für uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen.

Geltungsbereich

Die Frankenheim Personalberatung GmbH betreibt die Internetseiten frankenheimpb.de und neuenjobsuchen.de. Die Nutzungsvereinbarung gilt zwischen der Frankenheim Personalberatung GmbH, Schäferstr. 1, 40479 Düsseldorf (nachstehend Frankenheim Personalberatung genannt) und dem interessierten/registrierten Kunden.

Kunden, die gegen die Nutzungsvereinbarung verstoßen, werden abgemahnt oder aus dem Verteiler entfernt.

Leistungen der Frankenheim Personalberatung

Die Frankenheim Personalberatung hat den Betrieb der gewerbsmäßigen Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) bei der zuständigen Behörde angezeigt und ist im Besitz einer Bescheinigung dieser Behörde über den Empfang der Anzeige gemäß § 15 Abs. 1 GewO.

Darüber hinaus ist die Frankenheim Personalberatung seit 1998 Inhaber der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Am 03.03.2003 wurde die Erlaubnis für Arbeitnehmerüberlassung durch die Bundesagentur für Arbeit als unbefristet erteilt.

Die Frankenheim Personalberatung bietet verschiedene Dienstleistungen an. Der Kandidaten-Newsletter ist eine dieser Dienstleistungen. Im Kandidaten-Newsletter werden Kandidaten in Form von sog. Kurz- oder Langprofilen präsentiert.

Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen und aufgrund persönlicher Gespräche wurden die Kandidaten im Vorfeld auf ihre fachliche und persönliche Eignung geprüft. Bei Bedarf erhalten die Kunden alle notwendigen Bewerbungsunterlagen, die uns zur Verfügung stehen.

Leistungsumfang

Die Frankenheim Personalberatung bietet im Zusammenhang mit dem Kandidaten-Newsletter auf Wunsch folgende Leistungen an:

  • Kandidatenvorstellung mit CV, Zeugnissen und Kandidatenempfehlung
  • Koordination der Vorstellungsgespräche
  • Begleitung zum Vorstellungsgespräch (auf Wunsch)
  • Unterstützung bei der Vertragsverhandlung

Vergütung

Schließt der Kunde mit einem von der Frankenheim Personalberatung vorgestellten Kandidaten im Newsletter einen Arbeitsvertrag, so erhält die Frankenheim Personalberatung ein pauschales Vermittlungshonorar in nachfolgender Höhe:

  • Zwischen € 2.500,00 und maximal € 4.500,00, abhängig von der Tätigkeit und Berufserfahrung und unabhängig vom Jahresbruttogehalt.
  • Fälligkeit des Honorars bei Vertragsabschluss

Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Das Vermittlungshonorar umfasst alle Leistungen, die von der Frankenheim Personalberatung während des Bewerbungsprozesses mit dem Kandidaten erfolgt.

Schließt ein Dritter einen Arbeitsvertrag mit einem Kandidaten aufgrund von Unterlagen und Informationen, die der Kunde von der Frankenheim Personalberatung erhalten und die der Kunde entgegen Ziff. 8 dieser Vereinbarung weitergegeben hat, schuldet der Kunde gleichfalls das Vermittlungshonorar.

Auslagen der Kandidaten für Vorstellungsgespräche beim Kunden, sind dem Kandidaten direkt vom Kunden zu erstatten.

Vorbewerbung

Hat sich ein von der Frankenheim Personalberatung vorgestellter Kandidat bereits unabhängig von der Vorstellung durch die Frankenheim Personalberatung beim Kunden beworben, so erbringt die Frankenheim Personalberatung bezüglich dieses Kandidaten keine weiteren Leistungen, wenn der Kunde das unverzüglich anzeigt.

Der Kunde kann die Frankenheim Personalberatung jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Kandidaten weiterzuarbeiten. Kommt es in einem derartigen Fall zum Vertragsabschluss zwischen Kunde und Kandidat, schuldet der Kunde das Vermittlungshonorar ungeschmälert.

Vertragsabschluss mit Bewerbern

Der Kunde ist verpflichtet, der Frankenheim Personalberatung unverzüglich über einen Vertragsabschluss zwischen ihm und einem von der Frankenheim Personalberatung vorgestellten Kandidaten zu unterrichten. Hierzu legt der Kunde z. B. eine Kopie des Arbeitsvertrages vor.

Zahlung/Verzug

Rechnungen der Frankenheim Personalberatung sind sofort fällig und ohne Abzüge zu begleichen.

Gegenansprüche kann der Kunde nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Frankenheim Personalberatung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszins verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Frankenheim Personalberatung kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Die Frankenheim Personalberatung behält sich vor, den Ersatz eines höheren nachgewiesenen Verzugsschadens zu fordern.

Vertraulichkeit/Unterlagen

Die Parteien verpflichten sich, über Unterlagen und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Kandidaten im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.

Der Kunde hat die von der Frankenheim Personalberatung zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen jederzeit herauszugeben. Dies gilt selbstverständlich nicht für den Fall, bei dem es zwischen dem Kunden und dem Kandidaten zu einem Vertragsschluss kommt.

Kündigung der Nutzung

Der Kunde kann sich jederzeit vom Newsletter abmelden.

Sonstiges

Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien sind in der Nutzungsvereinbarung schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Die Frankenheim Personalberatung übernimmt keine Haftung dafür, dass ein potenzieller Arbeitnehmer für die Stelle tatsächlich geeignet ist oder es werden wird, es sei denn, die Frankenheim Personalberatung hat vorsätzlich, d. h. in Kenntnis der Nichteignung des Arbeitnehmers, für die zu besetzende Position oder grob fahrlässig nicht erkannt, dass der vermittelte Kandidat für die zu besetzende Position in keiner Weise geeignet ist.

Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf. Dies gilt auch für Urkunden-, Scheck- oder Wechselprozesse.

Zum Schluss

Haben wir nicht alle Fragen ausreichend beantwortet? Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@frankenheimpb.de oder rufen Sie uns unter +49 (0)211 49 312 39 an.

Wegen der besseren Lesbarkeit haben wir in der Nutzungsvereinbarung die männliche Form gewählt. Selbstverständlich impliziert das auch die weibliche Form.

Für alle Personaldienstleistungen außerhalb des Kandidaten-Newsletters gelten unsere AGB´s.