Mitarbeitersuche
Frankenheim Personalberatung
Nutzungsvereinbarung
Kandidatenpräsentation
Sie suchen Personal und/oder benötigen bei der Personalsuche Unterstützung?
Als Personaldienstleister helfen wir Ihnen bei der Mitarbeitersuche
Sie haben einen Personalengpass und stehen vor der Herausforderung: „Wie und wo finde ich neue Mitarbeiter:innen?“ Bei uns sind Sie in jedem Fall richtig, wenn Sie jemanden aus dem Fachbereich Finanzen, Recht oder Office Management suchen! Unsere Datenbank umfasst sehr viele qualifizierte Absolventen, Young Professionals und berufserfahrene Kandidaten.
Wir können Ihnen mit der projektbezogenen Arbeitnehmerüberlassung oder auch der Personalvermittlung helfen. In Zeiten von Fachkräftemangel muss man oft schnell und unbürokratisch handeln. Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihren Bedarf. Kontaktieren Sie uns noch heute, wir werden dann gemeinsam eine Personallösung für Ihr Unternehmen finden.
Regelmäßig stellen wir Kandidaten:innen vor, die eine neue Herausforderung suchen. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen die kompletten Unterlagen und begleiten Sie durch den Bewerbungsprozess.
1. Geltungsbereich der Nutzungsvereinbarung
Die Frankenheim Personalberatung GmbH betreibt die Internetseiten frankenheimpb.de und neuenjobsuchen.de. Diese Nutzungsvereinbarung gilt zwischen der Frankenheim Personalberatung GmbH, Schäferstr. 1, 40479 Düsseldorf (nachstehend Frankenheim Personalberatung genannt) und dem interessierten/registrierten Kunden.
Kunden, die gegen die Nutzungsvereinbarung verstoßen, werden abgemahnt oder aus dem Verteiler entfernt.
2. Leistungen der Frankenheim Personalberatung
Die Frankenheim Personalberatung betreibt gewerbsmäßige Personalvermittlung und ist im Besitz einer unbefristeten Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern, die am 03.03.2003 durch die Bundesagentur für Arbeit erteilt wurde.
Die Frankenheim Personalberatung bietet verschiedene Dienstleistungen an. Der Kandidaten-Newsletter ist eine dieser Dienstleistungen. Im Kandidaten-Newsletter werden Kandidaten in Form von sog. Kurz- oder Langprofilen präsentiert.
Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen und aufgrund persönlicher Gespräche wurden die Kandidaten im Vorfeld auf ihre fachliche und persönliche Eignung geprüft. Sodann werden sie in den Newsletter aufgenommen.
Nachdem der Kandidaten-Newsletter bereitgestellt wurde, bietet die Frankenheim Personalberatung auf Wunsch folgende Dienstleistungen an:
- Kandidatenvorstellung mit CV, Zeugnissen und Kandidatenempfehlung (auf Nachfrage erhält der Kunde die Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellt, die durch den Kandidaten bereitgestellt worden sind)
- Koordination der Vorstellungsgespräche
- Begleitung zum Vorstellungsgespräch
- Unterstützung bei der Vertragsverhandlung
3. Vergütung
Schließt der Kunde mit einem von der Frankenheim Personalberatung vorgestellten Kandidaten aus dem Newsletter (Kandidatenpräsentation) einen Arbeitsvertrag, so erhält die Frankenheim Personalberatung ein pauschales Vermittlungshonorar in nachfolgender Höhe:
12 % des Bruttojahresgehalts zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Sonstige Honorare außerhalb der Kandidatenpräsentation:
Modell 1
Personalvermittlung – ohne Retainer (ohne Honorarvorabzahlung)
Für die Suche nach einer geeigneten Person berechnen wir pauschal 20 % vom Bruttojahresgehalts zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Modell 2
Personalvermittlung – mit Retainer (mit Honorarvorabzahlung)
Für die Suche nach einer geeigneten Person berechnen wir pauschal 15 % vom Bruttojahresgehalts zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Das Vermittlungshonorar umfasst alle Leistungen, die von der Frankenheim Personalberatung während des Bewerbungsprozesses mit dem Kandidaten erfolgen.
Schließt ein Dritter einen Arbeitsvertrag mit einem Kandidaten aufgrund von Unterlagen und Informationen, die der Kunde von der Frankenheim Personalberatung erhalten und die der Kunde entgegen Ziffer 7 dieser Vereinbarung weitergegeben hat, schuldet der Kunde gleichfalls das Vermittlungshonorar.
Ungeachtet der Höhe des Vermittlungshonorars oder des gewählten Vergütungsmodells übernimmt die Frankenheim Personalberatung keine Haftung dafür, dass ein potenzieller Arbeitnehmer für die Stelle tatsächlich geeignet ist oder es werden wird, es sei denn, die Frankenheim Personalberatung hat vorsätzlich, d. h. in Kenntnis der Nichteignung des Arbeitnehmers für die zu besetzende Position oder grob fahrlässig nicht erkannt, dass der vermittelte Kandidat für die zu besetzende Position in keiner Weise geeignet ist. Letztendlich obliegt die finale Entscheidung für die Geeignetheit des Kandidaten alleine dem Kunden.
Der Vergütungsanspruch ist wirksam entstanden, sobald zwischen dem Kandidaten und dem Kunden ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde und ist nach Rechnungsstellung sofort zu Zahlung fällig.
Im Falle einer Vermittlung durch Abschluss eines Arbeitsvertrages gilt das vereinbarte Vermittlungshonorar unabhängig von der jeweiligen Laufzeit des vereinbarten Arbeitsvertrages, der Art der Tätigkeit und der bestehenden Berufserfahrung.
Auslagen der Kandidaten für Vorstellungsgespräche beim Kunden sind dem Kandidaten direkt vom Kunden zu erstatten.
4. Vorbewerbung
Hat sich ein von der Frankenheim Personalberatung vorgestellter Kandidat bereits unabhängig von der Vorstellung durch die Frankenheim Personalberatung beim Kunden beworben, so erbringt die Frankenheim Personalberatung bezüglich dieses Kandidaten keine weiteren Leistungen, wenn der Kunde das unverzüglich anzeigt.
Der Kunde kann die Frankenheim Personalberatung jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Kandidaten weiterzuarbeiten. Kommt es in einem derartigen Fall zum Vertragsabschluss zwischen Kunde und Kandidat, schuldet der Kunde das Vermittlungshonorar ungeschmälert.
5. Vertragsabschluss mit Bewerbern
Der Kunde ist verpflichtet, der Frankenheim Personalberatung unverzüglich über einen Vertragsabschluss zwischen ihm und einem von der Frankenheim Personalberatung vorgestellten Kandidaten zu unterrichten. Hierzu hat der Kunde eine Kopie des von beiden Parteien unterzeichneten Arbeitsvertrages vorzulegen.
Die Personalberatung Frankenheim haftet nicht für die Nicht- oder Schlechterfüllung des Arbeitsvertrages durch die Kandidaten.
6. Zahlung/Verzug
Rechnungen der Frankenheim Personalberatung sind sofort fällig und ohne Abzüge zu begleichen. Gegenansprüche kann der Kunde nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Frankenheim Personalberatung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszins verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Frankenheim Personalberatung kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Die Frankenheim Personalberatung behält sich vor, den Ersatz eines höheren nachgewiesenen Verzugsschadens zu fordern.
7. Vertraulichkeit/Unterlagen
Die Parteien verpflichten sich, über Unterlagen und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Kandidaten im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages/Nutzungsvereinbarung fort.
Der Kunde hat die von der Frankenheim Personalberatung zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen jederzeit herauszugeben. Dies gilt selbstverständlich nicht für den Fall, bei dem es zwischen dem Kunden und dem Kandidaten zu einem Vertragsschluss kommt.
8. Datenschutz
Der Datenschutz hat für die Frankenheim Personalberatung einen sehr hohen Stellenwert. Ihre Privatsphäre ist für uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen.
9. Kündigung der Nutzung
Der Kunde kann sich jederzeit vom Newsletter abmelden.
10. Sonstiges
Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien sind in der Nutzungsvereinbarung schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf. Dies gilt auch für Urkunden-, Scheck- oder Wechselprozesse.
Wegen der besseren Lesbarkeit haben wir in der Nutzungsvereinbarung die männliche Form gewählt. Selbstverständlich impliziert das auch die weibliche Form.
Für alle Personaldienstleistungen außerhalb der Kandidatenpräsentation gelten unsere AGBs.