Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist.

Sie kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden und gehört zu den häufigsten Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Dabei sind verschiedene gesetzliche Vorgaben zu beachten. Insbesondere spielen die Kündigungsfrist, die Schriftform und der rechtzeitige Zugang der Kündigung eine wichtige Rolle.

Fehler können dazu führen, dass eine Kündigung unwirksam wird oder Fristen versäumt werden.

In diesem Artikel erfährst du, was eine ordentliche Kündigung ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Besonderheiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten sollten.

Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist beendet.

Die außerordentliche Kündigung wird häufig auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort und setzt einen wichtigen Grund voraus.

Beispiele können sein:

  • Arbeitszeitbetrug
  • Diebstahl
  • Schwere Pflichtverletzungen
  • Massive Vertragsverstöße

Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall im Arbeitsrecht.

Die außerordentliche Kündigung kommt dagegen nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es deshalb wichtig, zwischen beiden Kündigungsarten zu unterscheiden.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Eine ordentliche Kündigung setzt grundsätzlich die Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist voraus.

Für Arbeitnehmer gilt in vielen Fällen eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Für Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen mit zunehmender Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.

Da Kündigungsfristen von verschiedenen Faktoren abhängen können, empfehlen wir dir unseren ausführlichen Beitrag:

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Ordentliche Kündigung während der Probezeit

In vielen Arbeitsverträgen wird eine Probezeit vereinbart.

Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen.

Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Ein weiterer Unterschied zur regulären Kündigungsfrist:

Die Kündigung muss nicht zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats erfolgen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis somit deutlich flexibler beenden.

Abweichende Regelungen können sich jedoch aus Tarifverträgen ergeben.

Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Möchte der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen, muss er verschiedene gesetzliche Vorgaben beachten.

Neben den geltenden Kündigungsfristen spielt insbesondere der Kündigungsschutz eine wichtige Rolle.

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitern können zusätzliche Voraussetzungen gelten. Dort muss eine Kündigung häufig sozial gerechtfertigt sein.

Zu den häufigsten Kündigungsgründen gehören:

  • betriebsbedingte Kündigungen
  • personenbedingte Kündigungen
  • verhaltensbedingte Kündigungen

Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab.

Ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis jederzeit ordentlich kündigen.

Dabei müssen die geltenden Kündigungsfristen eingehalten werden.

Sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, gilt in vielen Fällen die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Wer selbst kündigt, sollte ausreichend Zeit für die berufliche Neuorientierung einplanen und wichtige Unterlagen wie Arbeitszeugnisse, Weiterbildungsnachweise und Referenzen frühzeitig sichern.

Muss eine ordentliche Kündigung begründet werden?

Diese Frage wird häufig gestellt.

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer müssen eine ordentliche Kündigung in der Regel nicht begründen.

Wer sein Arbeitsverhältnis beenden möchte, kann die Kündigung unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist aussprechen, ohne einen Grund anzugeben.

Anders kann die Situation bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber aussehen.

Insbesondere wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, muss der Arbeitgeber unter Umständen nachweisen können, dass ein zulässiger Kündigungsgrund vorliegt. Dazu zählen beispielsweise:

  • betriebsbedingte Gründe
  • personenbedingte Gründe
  • verhaltensbedingte Gründe

Unabhängig davon muss der Kündigungsgrund jedoch nicht zwingend im Kündigungsschreiben genannt werden.

Ob eine Begründung erforderlich oder sinnvoll ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab.

Formvorschriften für eine wirksame Kündigung

Damit eine ordentliche Kündigung wirksam ist, müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt werden.

Die wichtigste Regel: Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.

Eine Kündigung per:

  • E-Mail
  • WhatsApp
  • SMS
  • Fax

ist in der Regel unwirksam.

Darüber hinaus muss das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschrieben werden.

Fehlt die Unterschrift, kann die Kündigung unwirksam sein.

Wann gilt eine Kündigung als zugegangen?

Die Kündigung wird nicht bereits mit dem Schreiben wirksam, sondern erst mit ihrem Zugang beim Empfänger. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Deshalb sollte der Zugang der Kündigung nachweisbar sein.

In der Praxis kommen beispielsweise folgende Möglichkeiten infrage:

  • persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung
  • Botenübergabe
  • Einwurf in den Briefkasten

Wer eine Kündigung ausspricht, sollte den Zugang möglichst dokumentieren können.

Gerade bei knappen Fristen kann ein verspäteter Zugang dazu führen, dass sich das Ende des Arbeitsverhältnisses verschiebt.

Deshalb empfiehlt es sich, eine Kündigung nicht erst kurz vor Fristablauf zu versenden.

Häufige Fehler bei einer ordentlichen Kündigung

Eine Kündigung wirkt auf den ersten Blick unkompliziert. In der Praxis passieren jedoch immer wieder Fehler, die zu Problemen führen können.

Zu den häufigsten Fehlern gehören:

Kündigung per E-Mail oder Messenger

Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS erfüllt in der Regel nicht die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform und ist daher unwirksam.

Fehlende Unterschrift

Eine Kündigung muss eigenhändig unterschrieben werden. Fehlt die Unterschrift, kann die Kündigung unwirksam sein.

Kündigungsfrist falsch berechnet

Eine falsch berechnete Kündigungsfrist kann dazu führen, dass sich das Ende des Arbeitsverhältnisses verschiebt.

Zugang nicht nachweisbar

Wer kündigt, sollte den Zugang der Kündigung dokumentieren können. Andernfalls kann es später zu Streitigkeiten kommen.

Wichtige Unterlagen nicht sichern

Vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen sollten wichtige Unterlagen wie Arbeitszeugnisse, Weiterbildungsnachweise und Gehaltsabrechnungen gesichert werden.

Häufige Fragen zur ordentlichen Kündigung (FAQ)

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist. Sie kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer fristlosen Kündigung?

Bei einer ordentlichen Kündigung wird die Kündigungsfrist eingehalten.
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort und setzt einen wichtigen Grund voraus.

Welche Kündigungsfrist gilt bei einer ordentlichen Kündigung?

Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder den gesetzlichen Regelungen.
Ausführliche Informationen findest du in unserem Beitrag „Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber“.

Muss ich eine ordentliche Kündigung begründen?

Arbeitnehmer müssen ihre Kündigung grundsätzlich nicht begründen.
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber können jedoch besondere gesetzliche Anforderungen gelten.

Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja.
Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.

Kann ich per E-Mail, WhatsApp oder SMS kündigen?

Nein.
Eine Kündigung per E-Mail, Messenger oder SMS erfüllt in der Regel nicht die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform und ist daher unwirksam.

Wann gilt eine Kündigung als zugegangen?

Eine Kündigung gilt als zugegangen, sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt und dieser unter normalen Umständen von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann.

Kann ich während der Probezeit kündigen?

Ja.
Während einer vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Was sollte ich nach einer Kündigung tun?

Nach einer Kündigung solltest du wichtige Unterlagen sichern, dein Arbeitszeugnis anfordern und die nächsten beruflichen Schritte planen.

Hilfreich ist dabei unsere Checkliste „Kündigung erhalten – Checkliste für die ersten 30 Tage“.

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und kann eine individuelle rechtliche Beratung nicht ersetzen.

Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt häufig von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebszugehörigkeit und weitere Faktoren können eine wichtige Rolle spielen.

Bei Unsicherheiten oder rechtlichen Fragen empfiehlt es sich, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

Fazit

👉 Ordentliche Kündigung = Fristen + Formvorschriften + Zugang beachten.

👉 Nicht jede Kündigung muss begründet werden.

👉 Viele Fehler lassen sich durch eine frühzeitige Vorbereitung vermeiden.

👉 Nach einer Kündigung beginnt oft die nächste berufliche Phase – deshalb lohnt es sich, die Bewerbungsunterlagen rechtzeitig zu aktualisieren.