Quarantäne: Bedeutung, Anordnung und rechtlicher Hintergrund

Die Quarantäne kennen viele nur vom Hörensagen und so richtig hat sich damit in der Vergangenheit kaum jemand auseinandergesetzt. Doch im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus und der eingetretenen Pandemie, fällt der Begriff der Quarantäne im Augenblick tagtäglich. Unter Umständen sind Sie selbst davon betroffen.

Wir möchten in diesem Blogartikel genauer über die Quarantäne sprechen und schauen uns an, was überhaupt darunter verstanden wird. Inwieweit wirkt sich die Quarantäne auf den Job und den Alltag aus. Wir befassen uns auch u. a. mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit trotz Quarantäne sowie deren Auswirkungen auf Mitarbeiter und Unternehmen.

Was bedeutet eigentlich Quarantäne

Quarantäne ist die Isolierung von Menschen, Tieren und Pflanzen von der Außenwelt bzw. der Bevölkerung, sofern diese an einer Infektionskrankheit leiden oder Überträger dieser Krankheiten sind. Dadurch sollen die Einschleppung und Verbreitung der Infektion verhindert und eingedämmt werden.

Praktisch gesprochen: Man darf die Wohnung während der Quarantäne nicht verlassen, um nicht andere gesunde Menschen anzustecken. Hier kommt es jedoch immer auf die persönlichen Umstände an.

Als Zeitmaßstab für die Quarantäne gilt die sogenannte Inkubationszeit. Die Inkubationszeit ist der Zeitraum vom Beginn der vermutlichen Infektion mit dem Virus bis zu den ersten Symptomen. Sobald sich erste Symptome zeigen, ist die Inkubationszeit zu Ende.

Beim Coronavirus liegt die Inkubationszeit bei etwa 14 Tagen, sodass dementsprechend auch üblicherweise eine Quarantäne von 14 Tagen verhängt wird.

Wichtige Hinweise

Ende 2019 ist das Coronavirus in China ausgebrochen und seit Anfang 2020 breitet sich die Infektion weltweit aus. Auch in Deutschland sind die Menschen von der Epidemie stark betroffen. Sie müssen bei einer Infektion oder dem Verdacht auf eine Infektion, zum Schutz der Gesellschaft, in Quarantäne gehen.

In der Regel werden die Maßnahmen von der zuständigen Behörde, meist dem Gesundheitsamt, angeordnet. Dabei wird genau festgelegt, wie lange man in Quarantäne bleiben muss. Die Quarantäne endet erst dann, wenn die zuständige Behörde einer Aufhebung zustimmt.

Wer kommt in häusliche Quarantäne

Zunächst jeder, der an der Infektion erkrankt ist und nicht in einem Krankenhaus behandelt werden muss. Weiterhin kommen Menschen in Quarantäne, sobald klar ist, dass sie mit einer Person in Kontakt waren, die positiv auf das Virus getestet wurde. Durch diese Maßnahmen schützt man die Mitmenschen vor einem weiteren Ausbruch der Krankheit. Währenddessen erfolgt auch ein Test. Bis zum Testergebnis muss man auf jeden Fall in Quarantäne bleiben. Bei einem positiven Testergebnis ist die Fortführung der Quarantäne die logische Konsequenz.

Sind die Krankheitsverläufe eher leicht und weniger intensiv, kann die Krankheit auch zu Hause auskuriert werden. Bei schwereren Verläufen wie z. B. bei einer Lungenentzündung, wird man im Krankenhaus intensiv betreut und ist dort auch isoliert.

Besonders wichtig: Trotz Quarantäne, müssen die allgemeinen Hygienemaßnahmen beachtet werden, vor allem in Mehrpersonenhaushalten.

Was kann ich gegen Langeweile und den Lagerkoller tun

Sind Sie tatsächlich betroffen und werden von der zuständigen Behörde in Quarantäne geschickt, ist das nach einigen Tagen eine Belastungsprobe für Körper und Seele. Sie können die Zeit jedoch sinnvoll nutzen. Dadurch fällt Ihnen die Decke nicht auf den Kopf und der Lagerkoller wird reduziert.

  • Tagesstruktur und Ziele bereits morgens festlegen z. B. alte Ablage organisieren, Korrespondenz erledigen, alte Sachen aussortieren oder die Wohnung putzen usw.
  • Bleiben Sie mental aktiv und dokumentieren Sie Ihre Erfahrungen z. B. in einem Blogartikel. Somit helfen Sie auch anderen Menschen in einer ähnlichen Situation.
  • Pflegen Sie den Kontakt zu Familie und Freunden z. B. per Telefon, Skype oder Social Media.
  • Bitten Sie Freunde, Familie oder auch Nachbarn um Hilfe. Sie übernehmen bestimmt gerne den Einkauf oder springen als Hundesitter ein. Auch die Gesundheitsämter bieten in solchen Fällen Unterstützung an.
  • Planen Sie ggf. schon die Zeit nach Beendigung der Isolation, also die Exit-Strategie vorbereiten.
  • Durch die wirtschaftlichen Turbulenzen haben Sie vielleicht eine Kündigung erhalten oder Sie wollen sich selbst verändern. Vielleicht ist das ein guter Zeitpunkt, über einen Neuanfang nachzudenken. Recherchieren Sie in Ruhe nach Stellenanzeigen, machen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fertig und gestalten Sie Ihren Lebenslauf neu. Das gibt Auftrieb.
  • Bleiben Sie Fit. Man kann sehr gut in einer Wohnung sportlich aktiv sein. Yoga oder auch andere Entspannungsübungen sind sehr wirkungsvoll, im Netzt gibt es sehr gute Anleitungen.
  • Informieren Sie sich vernünftig und in Maßen über das Weltgeschehen. Reagieren Sie nicht auf Falschmeldungen via Post oder Internet. Seriöse Informationen erhalten Sie bei Ärzten, dem Robert Koch-Institut, dem Bundesministerium für Gesundheit sowie auch bei den Gesundheitsämtern.
  • Bewusster Medienkonsum. Versinken Sie nicht zu sehr im Internet oder Fernsehen. Teilen Sie sich Zeiten ein und lesen stattdessen besser ein Buch.
  • Eine positive Grundhaltung ist grundsätzlich immer gut. Orientieren Sie sich dabei an Werten, die Ihnen Halt und neue Energie geben. So manches Gebet hat in schwierigen Zeiten schon geholfen.
  • Wenn es die Gesundheit zulässt, können Sie während der Quarantäne auch im Homeoffice arbeiten, stimmen Sie sich hierzu mit Ihrem Arbeitgeber ab.
  • Wichtig: Fühlen Sie sich niedergeschlagen und sorgt die Belastung bei Ihnen für negative Stimmung, so suchen Sie Hilfe bei Angehörigen oder der Telefonseelsorge. Hier ist falsche Scham fehl am Platz.

Arbeiten trotz Quarantäne

Die Ausübung der beruflichen Tätigkeit von zuhause aus, ist trotz Quarantäne möglich, solange sich jeder an die Bestimmungen der Quarantäne-Vorschriften hält. Befindet man sich in Quarantäne, steht die Erholung im Vordergrund, auch wenn nur wenige und leichte Symptome vorhanden sind. Schließlich wird jeder auch sofort krankgeschrieben.

Wird eine Person von Amtswegen her in die Quarantäne verbannt, sollte im Vordergrund die Gesundheit stehen. Alles andere ist Zweitrangig und muss sich der Erholung unterordnen.

Für Unternehmen, bei denen ein Großteil des Personals im Büro arbeitet wie z. B. in einer Rechtsanwaltskanzlei oder bei einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, ist die Quarantäne für Mitarbeiter nicht unbedingt so dramatisch. Viele Aufgaben können heute vom Homeoffice aus abgewickelt werden. Dank moderner Technik ist das möglich. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche Aufgaben Sie übernehmen können.

Bei Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe oder Selbständige wie z. B. bei Friseuren ist die Situation etwas schwieriger. Die Mitarbeiter solcher Unternehmen können während der Quarantäne nicht unbedingt ihrem Job im Homeoffice nachgehen. Das hängt jedoch von Tätigkeiten oder auch Produkten ab.

Rechtliche Aspekte

Für die Quarantäne gibt es eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften, die zu beachten sind. Grundlage für die Anordnung der Quarantäne ist der § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Allgemein gilt, dass jeder, der von der zuständigen Behörde in Quarantäne geschickt wird, sich an die Vorschriften halten muss und die Quarantäne nicht verlassen darf. Andernfalls kann die Anordnung der Behörde gerichtlich vollstreckt werden, inklusive Abholung durch die Polizei. Durch eine richterliche Anordnung kann ein Krankenhaus Quarantänepatienten auch einschließen, sofern die Person auf eigene Faust hin die Quarantäne verlassen will. Im schlimmsten Fall wird eine Geld- oder Haftstrafe riskiert.

Zudem gibt es noch weitere arbeitsrechtliche Folgen, mit denen sich Unternehmen und Mitarbeiter im Zuge der Coronakrise und einer eventuellen Quarantäne auseinandersetzen müssen.

Befinden Sie sich gerade in Quarantäne, dann wünsche ich Ihnen schnelle Genesung.

 

Weitere Information finden Sie auch hier:

Infoblatt zur Quarantäne vom RKI

Tipps vom Bundesgesundheitsministerium

Deutsche Anwaltsauskunft: Quarantäne wegen Coronavirus

Diesen Artikel hat geschrieben:

Angelo Salzmann

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