Rechtsreferendariat für Juristen

Das erste Staatsexamen ist geschafft, nun steht das Rechtsreferendariat für Juristen an. In den nächsten 24 Monaten heißt es wieder lernen, lernen und noch mal lernen. Das Rechtsreferendariat ist für den angehenden Juristen kein Spaziergang, darüber sollten Sie sich im Klaren sein.

Gut zu wissen: Nach dem ersten Staatsexamen müssen Sie nicht zwingend direkt ins Rechtsreferendariat einsteigen. Man kann durchaus zunächst ein paar Monate oder Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl oder in einer Anwaltskanzlei arbeiten.

Parallel können Sie auch mit einer Promotion starten. Dies setzt jedoch nach den meisten Prüfungsordnungen voraus, dass das erste oder zweite juristische Staatsexamen mit der Note „vollbefriedigend“ bestanden wurde. Im Ausnahmefall können Sie eine Promotion auch mit einem befriedigenden Examen beginnen. Was unter Ausnahmefällen verstanden wird, wer hätte das gedacht, bestimmt natürlich die jeweilige universitäre Promotionsordnung.

Für diejenigen, die sich doch entscheiden direkt nach dem ersten Examen mit dem Rechtsreferendariat zu starten und natürlich für alle anderen Wissbegierigen, nachfolgend eine kurze Übersicht wie das ganze abläuft. Ich mache es am Beispiel in NRW fest.

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Wie läuft ein Rechtsreferendariat normalerweise ab

Viele Arbeitsgemeinschaften als auch Lehrgänge stehen an und Sie müssen sich immer wieder in neue Rechtsgebiete vertieft einarbeiten sowie dann auch noch sehr gute Leistungen abliefern. Das ist nicht immer ein Zuckerschlecken.

Denn im Endresultat wird jeder einzeln abgeschlossene Abschnitt im Rechtsreferendariat benotet und ist Teil des zweiten Staatsexamens. Also müssen Sie konzentriert, diszipliniert und engagiert diese 24 Monate gut überstehen und überleben.

Behalten Sie immer Ihr Ziel im Auge, Sie möchten Volljurist werden.

Rechtsreferendariat in NRW

1. – 5. Monat: Zivilrechtsstation

In den ersten vier Wochen erfolgt ein Einführungslehrgang. Im Anschluss arbeiten Sie einmal wöchentlich in der Arbeitsgemeinschaft. Zusätzlich bekommen Sie eine Ausbildung bei einem Richter in einem ordentlichen Zivilgericht.

6. – 8. Monat: Strafrechtsstation

Die nächste Station ist das Strafrecht. Sie erhalten zunächst eine Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder Strafrichter. Zu Beginn dieser Station starten Sie auch wieder mit einem einwöchigen Einführungslehrgang, zusätzlich nehmen Sie an der wöchentlichen Arbeit in der Arbeitsgemeinschaft teil.

9. – 11. Monat: Verwaltungsstation

In diesem Abschnitt arbeiten Sie auch einmal wöchentlich in der Arbeitsgemeinschaft bei einer Bezirksregierung z. B. in Düsseldorf. Darüber hinaus erfolgt die Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde.

Bei vielen angehenden Juristen ist es sehr beliebt, diese Station im Ausland durchzuführen. Sie haben weltweit die Möglichkeit, die Ausbildung bei der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland wie Generalkonsulate und Botschaften, die Außenhandelskammern und weitere Verwaltungsbehörden im Ausland zu absolvieren.

Unter dem folgenden Link finden Sie alle die Auslandsvertretungen, wo diese Ausbildung ermöglicht wird.

12. – 20. Monat: Anwaltsstation

In dieser Station werden Sie bei einem zugelassenen Anwalt bzw. in einer Kanzlei ausgebildet. Auch hier werden Sie einmal wöchentlich durch die Arbeitsgemeinschaft unterstützt.

21. Monat: Examen

Nun haben Sie es fast geschafft. Das schriftliche Examen steht vor der Tür. Dieses Examen setzt sich aus vier zivilrechtlichen, zwei öffentlich-rechtlichen und zwei strafrechtlichen Klausuren zusammen.

22. – 24. Monat: Wahlstation

Jetzt haben Sie die freie Wahl! Sie dürfen entscheiden, wo Sie die Ausbildung (den praktischen Teil) abschließen möchten, selbstverständlich mit juristischem Hintergrund.

Was verdient ein Referendar

Das Referendargehalt beläuft sich derzeit in NRW auf 1.375,17 € Brutto. Eine Übersicht mit allen Gehältern je nach Bundesland können Sie hier einsehen.

Die Zeit im Ausland ist begrenzt

Generell können Sie bis zu 11 Monaten des Referendariates im Ausland absolvieren.

In der Praxis bedeutet das, Sie können bis zu 8 Monaten im Ausland die Ausbildung während der Pflichtstation absolvieren, Sie dürfen insgesamt die acht Monate jedoch nicht überschreiten.

Darüber hinaus können Sie auch die dreimonatige Wahlstation ebenfalls im Ausland durchführen.

Wie geht es weiter

Etwa 5 Monate nach der Klausurphase stehen die abschließende mündliche Prüfung und der Aktenvortrag an.

An dieser Stelle wünsche ich Ihnen viel Glück, wenn alles gut gegangen ist, Sie das zweite Staatsexamen bestanden haben, sind Sie bald Volljurist.

Anschließend können Sie ins Berufsleben durchstarten.

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