Zeugnischeckliste – qualifiziertes Zeugnis

Das Zeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder Ausbilders über die Dauer, der Art der Tätigkeit und den Verlauf des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses. Die rechtlichen Grundlagen haben wir hier beschrieben.

Formalien im Zeugnis

Für jeden Arbeitnehmer ist ein Zeugnis ein wichtiges Dokument für seine berufliche Laufbahn. Von daher gibt es einige Formalien, die beachtet werden müssen, damit es später nicht zum Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt.

Das Zeugnis soll:

  • klar und verständlich formuliert sein,
  • wahr und wohlwollend den Arbeitnehmer darstellen,
  • vollständige Angaben über Tätigkeit und Dauer beinhalten
  • sowie eine individuelle Beurteilung aufzeigen.

Ein qualifiziertes Zeugnis darf nur auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt werden. Ein nicht verlangtes qualifiziertes Zeugnis kann der Arbeitnehmer zurückweisen, was eher nur in Ausnahmefällen geschehen wird.

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat mit einem qualifizierten Zeugnis bessere Chancen auf einem guten Job. Der zukünftige Arbeitgeber kann sich mit einem qualifizierten Zeugnis ein wesentlich genaueres Bild über die Person machen. Vor diesem Hintergrund ist eine gute Beurteilung ein Türöffner für den nächsten Job.

Deshalb ist es im Interesse eines Arbeitnehmers, darauf zu achten, dass folgende Punkte nicht im Zeugnis fehlen.

Bestandteile – qualifiziertes Zeugnis

  • Überschrift z. B. Ausbildungszeugnis, Zeugnis, Dienstzeugnis oder Zwischenzeugnis.
  • Einleitung – ein paar Worte zum Unternehmen, was macht das Unternehmen?
  • Name, Vorname und ggfs. der abweichende Geburtsname.
  • Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort (jedoch nur auf Wunsch des Arbeitnehmers).
  • Ausgeübter Beruf, akademischer Titel.
  • Art der Beschäftigung, genaue Aufgabenbeschreibung.
  • Dauer der Beschäftigung. Beginn und Ende, Voll- oder Teilzeit, Aushilfstätigkeit oder Werkstudent.
  • Teilnahme an Weiterbildungen, internen Schulungen, Beförderung im Unternehmen.
  • Leistungsbeurteilung (Bereitschaft, Befähigung und Fachkenntnisse, Arbeitsweise und besondere Arbeitserfolge).
  • Sozialverhalten bzw. persönliche Führung gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen.
  • Grund des Ausscheidens (nur auf Wunsch des Arbeitnehmers).
  • Dank-Schlussätze (Bedauern und gute Zukunftswünsche). Je nach Sachlage muss der der Arbeitgeber keine besonderen Zukunftswünsche formulieren, siehe dazu Urteil (BAG, Urt. v. 11.12.2012 – 9 AZR 227/11)
  • Datum, Unterschrift, Firmenname (oder Stempel).

Zeugnischeckliste

Gesamteindruck vom Arbeitszeugnis

Zum Schluss noch ein paar Hinweise zum Gesamtdokument. Eine spätere Änderung ist in der Regel mit vielen Umständen verbunden, möglicherweise verweigert der Arbeitgeber eine Änderung. Daher: Vorsicht ist immer besser als Nachsicht. Bitte prüfen Sie:

  • Sind alle Rechtschreibfehler behoben?
  • Wurde das Zeugnis auf dem Firmenpapier ausgedruckt? Ein elektronisches Zeugnis ist nicht zulässig.
  • Sieht das Layout korrekt aus?
  • Stimmt der Schrifttyp?
  • Hat die richtige Person das Zeugnis unterschrieben?

Wenn jetzt alles stimmt und Sie mit der Beurteilung zufrieden sind, dann steht dem nächsten Job nichts mehr im Weg.

Diesen Artikel hat geschrieben:

Sibylle Frankenheim

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