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Frankenheim Personalberatung GmbH 

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FAQ – ALLGEMEINE FRAGEN UND ANTWORTEN

Fragen Sie uns!

Sie haben generelle Fragen z. B. zum Thema Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung oder zu unseren Prozessen, FAQ liefert erste Antworten.

Die Seite FAQ (1) befindet sich in einer ständigen Weiterentwicklung und wird in regelmäßigen Abständen ergänzt.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) – wichtigste Paragraphen

Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG)

Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird in Deutschland die Zeitarbeitsbranche gesetzlich geregelt. Es stellt vor allem den Schutz des Mitarbeiters (Zeitarbeitnehmers) in der Arbeitnehmerüberlassung sicher. Jedes Zeitarbeitsunternehmen muss sich an die Vorschriften halten, da es ansonsten die Zulassung verlieren könnte. Hier die wichtigsten Informationen in Kürze und nur auszugsweise.

§ 1 Erlaubnispflicht

Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis.

§ 2 Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis

Die Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag erteilt.

§ 3 Versagung

Die Erlaubnis oder die Verlängerung ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Unternehmen nicht die gesetzlichen Vorschriften einhält.

§ 4 Rücknahme

Eine rechtswidrige Erlaubnis kann mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden.

§ 5 Widerruf

Eine rechtswidrige Erlaubnis kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 6 Verwaltungszwang

Werden Zeitarbeitnehmer von einem Verleiher ohne die erforderliche Erlaubnis überlassen, so hat die Erlaubnisbehörde dem Verleiher dies zu untersagen und das weitere Überlassen nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes zu verhindern.

§ 9 Unwirksamkeit

Unwirksam sind: (1) Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Zeitarbeitnehmern, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 erforderliche Erlaubnis hat, etc.

§ 12 Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher

(1) Der Vertrag zwischen dem Verleiher und dem Entleiher bedarf der Schriftform. In der Urkunde hat der Verleiher zu erklären, ob er die Erlaubnis nach § 1 besitzt.

§ 16 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (1) entgegen § 1 einen Zeitarbeitnehmer einem Dritten ohne Erlaubnis überlässt, etc. Die Liste der Ordnungswidrigkeiten ist sehr lang und umfangreich. Ordnungswidrigkeiten werden mit einer hohen Geldbuße geahndet oder es droht gar die Rücknahme der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Jedes seriöse Zeitarbeitsunternehmen sollte gesetzeskonform arbeiten, andernfalls könnte die Arbeitsgrundlage wegfallen und die Unternehmensexistenz bedroht sein. Sofern bei Ihnen Unsicherheiten bestehen, lassen Sie sich einfach die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vom Unternehmen vorzeigen.

Gibt es in der Arbeitnehmerüberlassung einen Unterschied zu regulären Arbeitsverträgen?

Die Arbeitsverträge in der Arbeitnehmerüberlassung sind per Gesetz reguliert und sollten sich nicht von einem regulären Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen außerhalb der Branche unterscheiden. Das ist die wichtigste Kernaussage.

Jedes seriöse Zeitarbeitsunternehmen hält sich an die gesetzlichen Vorschriften, ansonsten könnten diese Firmen abgestraft werden und schlimmstenfalls die Lizenz verlieren.

Jeder Mitarbeiter (Zeitarbeitnehmer) in der Zeitarbeit erhält einen ganz normalen Arbeitsvertrag, der sämtliche Rechte und Pflichten zusichert, die allen anderen Arbeitnehmern nach deutschem Arbeitsrecht auch zustehen.

In der Regel sollte der Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden, damit später keine Missverständnisse entstehen. Es ist immer besser, sich im Vorfeld (vor Unterschrift) bei Unklarheiten zu streiten, als dass später ein Streit vor Gericht endet.

Der Arbeitsvertrag kann befristet als auch unbefristet abgeschlossen werden, das ist abhängig von den Anforderungen beider Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber).

Ist das Zeitarbeitsunternehmen einem Verband angeschlossen, so ist es ratsam, die vorgegebenen Musterverträge als Grundlage zu nutzen. In diesen Musterverträgen ist bereits vieles sehr gut geregelt und schützt vor fehlerhaften sowie missverständlichen Formulierungen.

Was gehört alles in den Arbeitsvertrag?

Ist der Verleiher einem Tarifvertrag angeschlossen, dann werden u. a. der Tarif, nach dem der Mitarbeiter eingestuft wird, der Arbeitsbeginn, die Dauer, die Arbeitszeit und die Kündigungsfristen geregelt. Darüber hinaus sind die Vergütung, der Urlaubsanspruch und eventuelle Individualabsprachen Teil des Vertrages. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Verhaltensmaßnahmen im Krankheitsfall.

Beide Vertragspartner (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) wissen nach Vertragsabschluss, wie sie sich zu verhalten haben und wann sie gegen Regeln verstoßen.

Sollten Sie sich unsicher bei Formulierungen im Vertrag sein, wenden Sie sich entweder an den GVP-Verband. Hier bekommen Sie garantiert schnelle Hilfe. Alternativ lassen Sie sich von Ihrer Arbeitsagentur beraten oder konsultieren einen Rechtsanwalt (fragen Sie vorher, was so eine Beratung kostet).

Verhaltenskodex gibt es so etwas?

Ja, und der Verhaltenskodex stellt den fairen Umgang mit den Mitarbeitern in den Vordergrund und sollte ein Grundsatz für jedes Zeitarbeitsunternehmen sein.

Grundsätzlich muss kein Arbeitnehmer Angst vor Arbeitsverträgen in der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) haben. Ist das Unternehmen einem Verband angeschlossen, handelt es nach den Vorgaben zum Verhaltenskodex.

Jeder Tarifpartner verpflichtet sich, ethisch und moralisch in der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) korrekt zu agieren.

Die Frankenheim Personalberatung ist dem GVP Verband angeschlossen und beachtet alle gesetzlichen Vorschriften und nimmt den Verhaltenskodex sehr ernst.

Ist die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gesetzlich geregelt?

Die „Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ ist eine Urkunde mit der Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung. Sie wird Unternehmen verliehen, die sich an die gesetzlichen Vorschriften halten.

Die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung werden im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Dieses Gesetz ist 1972 entstanden und dient dem Schutz der Arbeitnehmer. Um Arbeitskräfte gewerbsmäßig zu verleihen, benötigt das Zeitarbeitsunternehmen zwingend diese Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

Sie wird in der Regel jährlich bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Nach einer Zeit der Bewährung kann diese Erlaubnis unbefristet verliehen werden, sie kann jedoch auch wieder jederzeit bei Missbrauch entzogen werden.

Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmer

Alle Arbeitnehmer in der Zeitarbeit sind rechtlich jeder anderen regulären Beschäftigungsform in Deutschland gleichgestellt und es gelten sämtliche Regelungen aus dem deutschen Arbeitsrecht.

Kontrollen

Zeitarbeitsunternehmen werden regelmäßig staatlich kontrolliert. Die Kontrolle erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit und die Zollverwaltungen. Bei Verstößen gegen rechtliche und tarifvertragliche Bestimmungen drohen hohe Geldstrafen oder gar ein Entzug der Erlaubnis.

Die Frankenheim Personalberatung GmbH hat seit dem 03.03.2003 eine unbefristete Erlaubnis.

Ist Arbeitnehmerüberlassung sozialversicherungspflichtig?

Jeder Arbeitnehmer in der Zeitarbeit ist normalerweise sozialversicherungspflichtig angestellt, ausgenommen sind Mini-Jobber, die sich befreien lassen.

Erhalten Zeitarbeitnehmer einen Arbeitsvertrag?

In der Regel bekommt jeder Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten zugesichert, die alle Arbeitnehmer nach deutschem Arbeitsrecht auch haben, ohne Ausnahme.

Lohnuntergrenze (Mindestlohn)

Die Lohnuntergrenze ist in Deutschland:

  • ab dem 01.01.2022 bei € 9,82
  • ab dem 01.07.2022 bei € 10,45
  • ab dem 01.10.2022 bei € 12,00
  • ab dem 01.01.2024 bei € 12,41
    Definition der Entgeltgruppen

    Entgeltgruppe 1 

    Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern.

    Entgeltgruppe 2a 

    Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind.

    Entgeltgruppe 2b

    Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist.

    Entgeltgruppe 3

    Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Ausbildung erforderlich ist.

    Entgeltgruppe 4

    Ausführung von Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Ausbildung vermittelt werden.

    Entgeltgruppe 5

    Selbständige Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Arbeitskenntnisse und Fertigkeiten und mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie Spezialkenntnisse erforderlich sind, die durch eine Zusatzausbildung vermittelt werden.

    Entgeltgruppe 6

    Selbständige Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Arbeitskenntnisse und Fertigkeiten sowie zusätzlich spezielle Qualifikationsmaßnahmen wie Meister- bzw. Technikerausbildung erforderlich sind.

    Entgeltgruppe 7

    Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die eine Meister-, Techniker- oder Fachschulausbildung erforderlich ist, bei denen die Arbeitnehmer Verantwortung für Personal und Sachwerte zu tragen haben oder selbständig komplexe Aufgabenstellungen bewältigen müssen.

    Entgeltgruppe 8

    Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium erforderlich ist, bei denen selbständig komplexe Aufgabenstellungen zu bewältigen sind.

    Entgeltgruppe 9

    Selbständige Ausführung von Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium mit mehrjähriger Berufserfahrung oder ein Hochschulstudium erforderlich ist.

    Entgelttabelle ab 01.03.2024

    Basistarifwerk

    Bundesweit

    Entgeltgruppe Stundensatz ab 01.10.24 ab 01.03.25
    E1 13,50 € 14,00 € 14,53 €
    E2a 13,80 € 14,31 € 14,85 €
    E2b 14,15 € 14,67 € 15,23 €
    E3 15,06 € 15,62 € 16,21 €
    E4 15,92 € 16,51 € 17,14 €
    E5 17,85 € 18,51 € 19,21 €
    E6 19,82 € 20,55 € 21,33 €
    E7 23,06 € 23,91 € 24,82 €
    E8 24,69 € 25,60 € 26,57 €
    E9 25,89 € 26,85 € 27,87 €

     

    Equal Pay was ist das?

    In der Arbeitnehmerüberlassung gilt Equal Pay, d. h. die Gehälter werden nach einem bestimmten Zeitraum im Einsatzunternehmen angepasst. Der Arbeitnehmer soll somit den Mitarbeitern im Einsatzunternehmen gleichgestellt werden.

    Fristen bei Arbeitsverträgen

    Die Fristen sind in der Regel bei Vertragsabschluss abgestimmt.

    Arbeitsverträge können entweder befristet oder unbefristet abgeschlossen werden, das ist abhängig von den Anforderungen des Kundenunternehmens sowie des Projektes oder des Mitarbeiters.

    Einsatzdauer

    Wie lange kann ein Einsatz über die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) laufen? Theoretisch kann so ein Einsatz von 1 Tag bis maximal zu 18 Monaten laufen.

    Hat ein Kundenunternehmen (Entleiher) einen hauseigenen Tarifvertrag, so ist der Einsatz von Leiharbeitnehmern oft gesondert geregelt. Daher kann der Einsatz in diesen Unternehmen auch wesentlich länger laufen.

    Rechte und Pflichten Arbeitnehmerüberlassung

    Die Mitarbeiter in der Arbeitnehmerüberlassung genießen die gleichen Rechte und Pflichten und sind allen anderen Mitarbeitern nach deutschem Arbeitsrecht gleichgestellt. Wenn für den Mitarbeiter kein Einsatz vorliegt, er krank wird oder sich im Urlaub befindet, wird das Gehalt weitergezahlt.

    Die Mitarbeiter haben Anspruch auf den gesetzlich geregelten Urlaub sowie die gesetzliche Kündigungsfrist.

    Merkblatt für Leiharbeitnehmer

    Im Merkblatt für Leiharbeitnehmer werden sämtliche Rechte und Pflichten der Zeitarbeitnehmer beschrieben. Bei Vertragsabschluss bekommt jeder Mitarbeiter diesen Rechte- und Pflichtenkatalog ausgehändigt. Sollte es versehentlich versäumt worden sein, dann könnten Sie immer eine aktuelle Version auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit herunterladen www.arbeitsagentur.de.

    Das Merkblatt für Leiharbeitnehmer gibt Auskunft zu Themen:

    • Arbeitsverhältnis
    • Grundsatz der Gleichstellung mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Betrieb des Entleihers; Ausnahmen
    • Lohnuntergrenze
    • Sozialversicherung
    • Arbeitsschutz und Unfallverhütung
    • Ihre Pflicht sich rechtzeitig arbeitsuchend zu melden
    • Informationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze
    • Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsdiensten
    • Wer hilft bei Streitigkeiten oder Fragen?

    Sie können im Detail alles im Merkblatt für Leiharbeitnehmer nachlesen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung oder Sie wenden sich an Ihre Arbeitsagentur.

    Personalvermittlung was ist das?

    Die Personalvermittlung ist nicht zu verwechseln mit der Zeitarbeit.

    Bei der Personalvermittlung werden Bewerber und Arbeitgeber durch einen zwischengeschalteten Personalvermittler zusammengebracht und direkt im Unternehmen angestellt.

    Wann sprechen wir von Arbeitnehmerüberlassung?

    Von Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) oder von einem Leiharbeitsverhältnis wird bei einem Rechtsverhältnis (Dreiecksverhältnis) gesprochen, bei dem ein selbständiger Unternehmer (Verleiher) einen Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer), mit dem er einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, vorübergehend an einen anderen Unternehmer (Entleiher) „ausleiht“.

    Wobei der Arbeitnehmer unter Fortbestand des Rechtsverhältnisses zum Verleiher verpflichtet ist, für den Betrieb des Entleihers (Kunden) nach dessen Arbeitsanweisungen zu arbeiten.

    Welchem Tarifvertrag sind wir angeschlossen?

    Die Frankenheim Personalberatung GmbH hat einen Tarifvertrag mit dem GVP (früher BAP). Dieser Tarifvertrag regelt alle Rechte und Pflichten in der Arbeitnehmerüberlassung. Die detaillierten Informationen zum Tarifvertrag finden Sie auf der Seite personaldienstleister

    Wer ist der Entleiher?

    Das Kundenunternehmen, welches Personal auf eine begrenzte Zeit anfordert, heißt in der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) Entleiher.

    Der Entleiher schließt einen Vertrag mit dem Verleiher und nicht mit dem Leiharbeitnehmer. Man spricht von einem Dreiecksverhältnis.

    Wer ist der Verleiher?

    Der Verleiher ist das Unternehmen, welches Personal auf Zeit einem Kundenunternehmen (Entleiher) für einen gewissen Zeitraum überlässt. Das Zeitarbeitsunternehmen sollte die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vorweisen. So gehen Sie sicher, dass Sie mit einem seriösen Unternehmen zusammenarbeiten.

    (1) FAQ Abkürzung für Frequently Asked Questions

    Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit werden sowohl Mitarbeiter als auch Mitarbeiterin einheitlich in der männlichen Form als „Mitarbeiter“ angesprochen.