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Frankenheim Personalberatung GmbH 

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FAQ – ALLGEMEINE FRAGEN UND ANTWORTEN

Fragen Sie uns!

Sie haben generelle Fragen z. B. zum Thema Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung oder zu unseren Prozessen, FAQ liefert erste Antworten.

Die Seite FAQ (1) befindet sich in einer ständigen Weiterentwicklung und wird in regelmäßigen Abständen ergänzt.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) – wichtigste Paragraphen

Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG)

Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird in Deutschland die Zeitarbeitsbranche gesetzlich geregelt. Es stellt vor allem den Schutz des Mitarbeiters (Zeitarbeitnehmers) in der Arbeitnehmerüberlassung sicher. Jedes Zeitarbeitsunternehmen muss sich an die Vorschriften halten, da es ansonsten die Zulassung verlieren könnte. Hier die wichtigsten Informationen in Kürze und nur auszugsweise.

§ 1 Erlaubnispflicht Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis.

§ 2 Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis Die Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag erteilt.

§ 3 Versagung Die Erlaubnis oder die Verlängerung ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Unternehmen nicht die gesetzlichen Vorschriften einhält.

§ 4 Rücknahme,

§ 5 Widerruf Eine rechtswidrige Erlaubnis kann mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen und widerrufen werden.

§ 6 Verwaltungszwang Werden Zeitarbeitnehmer von einem Verleiher ohne die erforderliche Erlaubnis überlassen, so hat die Erlaubnisbehörde dem Verleiher dies zu untersagen und das weitere Überlassen nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes zu verhindern.

§ 9 Unwirksamkeit Unwirksam sind: (1) Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Zeitarbeitnehmern, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 erforderliche Erlaubnis hat, etc.

§ 12 Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher (1) Der Vertrag zwischen dem Verleiher und dem Entleiher bedarf der Schriftform. In der Urkunde hat der Verleiher zu erklären, ob er die Erlaubnis nach § 1 besitzt.

§ 16 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (1) entgegen § 1 einen Zeitarbeitnehmer einem Dritten ohne Erlaubnis überlässt, etc. Die Liste der Ordnungswidrigkeiten ist sehr lang und umfangreich. Ordnungswidrigkeiten werden mit einer hohen Geldbuße geahndet oder es droht gar die Rücknahme der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Jedes seriöse Zeitarbeitsunternehmen sollte gesetzeskonform arbeiten, andernfalls könnte die Arbeitsgrundlage wegfallen und die Unternehmensexistenz bedroht sein. Sofern bei Ihnen Unsicherheiten bestehen, lassen Sie sich einfach die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vom Unternehmen vorzeigen.

Gibt es in der Arbeitnehmerüberlassung einen Unterschied zu regulären Arbeitsverträgen?

Die Arbeitsverträge in der Arbeitnehmerüberlassung sind per Gesetz reguliert und sollten sich nicht von einem regulären Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen außerhalb der Branche unterscheiden. Das ist die wichtigste Kernaussage.

Jedes seriöse Zeitarbeitsunternehmen hält sich an die gesetzlichen Vorschriften, ansonsten könnten diese Firmen abgestraft werden und schlimmstenfalls die Lizenz verlieren.

Jeder Mitarbeiter (Zeitarbeitnehmer) in der Zeitarbeit erhält einen ganz normalen Arbeitsvertrag, der sämtliche Rechte und Pflichten zusichert, die allen anderen Arbeitnehmern nach deutschem Arbeitsrecht auch zustehen.

In der Regel sollte der Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden, damit später keine Missverständnisse entstehen. Es ist immer besser, sich im Vorfeld (vor Unterschrift) bei Unklarheiten zu streiten, als dass später ein Streit vor Gericht endet.

Der Arbeitsvertrag kann befristet als auch unbefristet abgeschlossen werden, das ist abhängig von den Anforderungen beider Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber).

Ist das Zeitarbeitsunternehmen einem Verband angeschlossen, so ist es ratsam, die vorgegebenen Musterverträge als Grundlage zu nutzen. In diesen Musterverträgen ist bereits vieles sehr gut geregelt und schützt vor fehlerhaften sowie missverständlichen Formulierungen.

Was gehört alles in den Arbeitsvertrag?

Ist der Verleiher einem Tarifvertrag angeschlossen, dann u. a. der Tarif nach dem der Mitarbeiter eingestuft wird, der Arbeitsbeginn, die Dauer, die Arbeitszeit und die Kündigungsfristen. Darüber hinaus sind die Vergütung, der Urlaubsanspruch und eventuelle Individualabsprachen geregelt. Ein sehr wichtiger Punkt wäre auch – was müssen Sie im Krankheitsfall beachten.

Beide Vertragspartner (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) wissen nach Vertragsabschluss, wie sie sich zu verhalten haben und wann sie gegen Regeln verstoßen.

Sollten Sie sich unsicher bei Formulierungen im Vertrag sein, wenden Sie sich entweder an einen der Verbände wie z. B. den BAP. Hier bekommen Sie garantiert schnelle Hilfe. Alternativ lassen Sie sich von Ihrer Arbeitsagentur beraten oder konsultieren Sie einem Rechtsanwalt (fragen Sie vorher was die Beratung kostet).

Verhaltenskodex gibt es so etwas?

Ja, und der Verhaltenskodex stellt den fairen Umgang mit den Mitarbeitern in den Vordergrund und sollte ein Grundsatz für jedes Zeitarbeitsunternehmen sein.

Grundsätzlich muss kein Arbeitnehmer Angst vor Arbeitsverträgen in der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) haben. Ist das Unternehmen einem Verband angeschlossen, handelt es nach den Vorgaben zum Verhaltenskodex.

Jeder Tarifpartner verpflichtet sich, ethisch und moralisch in der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) korrekt zu agieren.

Die Frankenheim Personalberatung ist dem BAP Verband angeschlossen und beachtet alle gesetzlichen Vorschriften sowie den Verhaltenskodex.

Ist die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gesetzlich geregelt?

Die „Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ ist eine Urkunde mit der Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung. Sie wird Unternehmen verliehen, die sich an die gesetzlichen Vorschriften halten.

Die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung werden im Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Dieses Gesetz ist 1972 entstanden und dient dem Schutz der Arbeitnehmer. Um Arbeitskräfte gewerbsmäßig zu verleihen, benötigt das Zeitarbeitsunternehmen zwingend diese Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

Sie wird in der Regel jährlich bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Nach einer Zeit der Bewährung kann diese Erlaubnis unbefristet verliehen werden, sie kann jedoch auch wieder jederzeit bei Missbrauch entzogen werden.

Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmer

Alle Arbeitnehmer in der Zeitarbeit sind rechtlich jeder anderen regulären Beschäftigungsform in Deutschland gleichgestellt und es gelten sämtliche Regelungen aus dem deutschen Arbeitsrecht.

Kontrollen

Zeitarbeitsunternehmen werden regelmäßig staatlich kontrolliert. Die Kontrolle erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit und die Zollverwaltungen. Bei Verstößen gegen rechtliche und tarifvertragliche Bestimmungen drohen hohe Geldstrafen oder gar ein Entzug der Erlaubnis.

Die Frankenheim Personalberatung GmbH hat seit dem 03.03.2003 eine unbefristete Erlaubnis.

Ist Arbeitnehmerüberlassung sozialversicherungspflichtig?

Jeder Arbeitnehmer in der Zeitarbeit ist normalerweise sozialversicherungspflichtig angestellt, ausgenommen sind Mini-Jobber, die sich befreien lassen.

Erhalten Zeitarbeitnehmer einen Arbeitsvertrag?

Jeder Arbeitnehmer bekommt einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten zugesichert, die alle anderen Arbeitnehmer nach deutschem Arbeitsrecht auch haben, ohne Ausnahme.

Lohnuntergrenze (Mindestlohn)

Die Lohnuntergrenze in NRW:

  • ab dem 01.01.2022 bei € 9,82
  • ab dem 01.07.2022 bei € 10,45
  • ab dem 01.10.2022 bei € 12,00
Definition der Entgeltgruppen

E1 > Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern.

E2a > Tätigkeiten, die eine Anlernzeit, fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erfordern.

E2b > Tätigkeiten, die eine fachspezifische Qualifikation erfordern.

E3 > Tätigkeiten, die eine zweijährige Ausbildung erfordern.

E4 > Tätigkeiten, die eine dreijährige Ausbildung erfordern und die eine mehrjährige Berufserfahrung voraussetzen.

E5 > Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden. Zusätzlich sind Spezialkenntnisse erforderlich, die durch eine Zusatzausbildung vermittelt werden, sowie eine langjährige Berufserfahrung.

E6 > Tätigkeiten, die eine Meister- bzw. Technikerausbildung oder vergleichbare Qualifikationen erfordern.

E7 > Tätigkeiten, die zusätzlich zu den Merkmalen der Entgeltgruppe 6 mehrjährige Berufserfahrung erfordern.

E8 > Tätigkeiten, die ein Fachhochschulstudium erfordern.

E9 > Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium, bzw. Tätigkeiten, die ein Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erfordern.

Entgelttabelle ab 01.04.2022

Basistarifwerk

Gesamtes Tarifgebiet Ost und West

Entgeltgruppe Stundensatz 1,50 % 3,00 %
    > 9 Monate > 12 Monate
E1 12,43 € 12,62 € 12,80 €
E2a 12,63 € 12,82 € 13,01 €
E2b 12,93 € 13,12 € 13,32 €
E3 13,32 € 13,52 € 13,72 €
E4 14,08 € 14,29 € 14,50 €
E5 15,90 € 16,14 € 16,38 €
E6 17,90 € 18,17 € 18,44 €
E7 20,89 € 21,20 € 21,52 €
E8 22,49 € 22,83 € 23,16 €
E9 23,72 € 24,08 € 24,43 €

 

Equal Pay was ist das?

In der Arbeitnehmerüberlassung gilt Equal Pay, d. h. die Gehälter werden nach einem bestimmten Zeitraum im Einsatzunternehmen angepasst. Der Arbeitnehmer soll somit den Mitarbeitern im Einsatzunternehmen gleichgestellt werden.

Fristen bei Arbeitsverträgen

Die Fristen sind in der Regel bei Vertragsabschluss abgestimmt.

Arbeitsverträge können entweder befristet oder unbefristet abgeschlossen werden, das ist abhängig von den Anforderungen des Kundenunternehmens sowie des Projektes oder des Mitarbeiters.

Einsatzdauer

Wie lange kann ein Einsatz über die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) laufen? Theoretisch kann so ein Einsatz von 1 Tag bis maximal zu 18 Monaten laufen.

Hat ein Kundenunternehmen (Entleiher) einen hauseigenen Tarifvertrag so ist der Einsatz von Leiharbeitnehmern oft gesondert geregelt. Daher kann der Einsatz in diesen Unternehmen auch wesentlich länger laufen.

Rechte und Pflichten Arbeitnehmerüberlassung

Die Mitarbeiter in der Arbeitnehmerüberlassung genießen die gleichen Rechte und Pflichten und sind allen anderen Mitarbeitern nach deutschem Arbeitsrecht gleichgestellt. Wenn für den Mitarbeiter kein Einsatz vorliegt, er krank wird oder sich im Urlaub befindet, wird das Gehalt weitergezahlt. Die Mitarbeiter haben Anspruch auf den gesetzlich geregelten Urlaub sowie die gesetzliche Kündigungsfrist.

Merkblatt für Leiharbeitnehmer

Im Merkblatt für Leiharbeitnehmer werden sämtliche Rechte und Pflichten der Zeitarbeitnehmer beschrieben. Bei Vertragsabschluss bekommt jeder Mitarbeiter diesen Rechte- und Pflichtenkatalog ausgehändigt. Sollte es versehentlich versäumt worden sein, dann könnten Sie immer eine aktuelle Version auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit downloaden www.arbeitsagentur.de.

Das Merkblatt für Leiharbeitnehmer gibt Auskunft zu Themen:

  • Arbeitsverhältnis
  • Grundsatz der Gleichstellung mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Betrieb des Entleihers; Ausnahmen
  • Lohnuntergrenze
  • Sozialversicherung
  • Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Ihre Pflicht sich rechtzeitig arbeitsuchend zu melden
  • Informationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze
  • Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsdiensten
  • Wer hilft bei Streitigkeiten oder Fragen?

Sie können im Detail alles im Merkblatt für Leiharbeitnehmer nachlesen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung oder Sie wenden sich an Ihre Arbeitsagentur.

Personalvermittlung was ist das?

Die Personalvermittlung ist nicht zu verwechseln mit der Zeitarbeit.

Bei der Personalvermittlung werden Bewerber und Arbeitgeber durch einen zwischengeschalteten Personalvermittler zusammengebracht und direkt im Unternehmen angestellt.

Wann sprechen wir von Arbeitnehmerüberlassung?

Von Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) oder von einem Leiharbeitsverhältnis wird bei einem Rechtsverhältnis (Dreiecksverhältnis) gesprochen, bei dem ein selbständiger Unternehmer (Verleiher) einen Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer), mit dem er einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, vorübergehend an einen anderen Unternehmer (Entleiher) „ausleiht“. Wobei der Arbeitnehmer unter Fortbestand des Rechtsverhältnisses zum Verleiher verpflichtet ist, für den Betrieb des Entleihers (Kunden) nach dessen Arbeitsanweisungen zu arbeiten.

Welchem Tarifvertrag sind wir angeschlossen?

Die Frankenheim Personalberatung GmbH hat einen Tarifvertrag mit dem BAP (früher BZA). Dieser Tarifvertrag regelt alle Rechte und Pflichten in der Arbeitnehmerüberlassung. Die detaillierten Informationen zum Tarifvertrag finden Sie auf der Seite personaldienstleister

Wer ist der Entleiher?

Das Kundenunternehmen welches Personal auf eine begrenzte Zeit anfordert heißt in der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) Entleiher.

Der Entleiher schließt einen Vertrag mit dem Verleiher und nicht mit dem Leiharbeitnehmer. Man spricht von einem Dreiecksverhältnis.

Wer ist der Verleiher?

Der Verleiher ist das Unternehmen welches Personal auf Zeit einem Kundenunternehmen (Entleiher) für einen gewissen Zeitraum überlässt. Das Zeitarbeitsunternehmen sollte die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vorweisen. So gehen Sie sicher, dass Sie mit einem seriösen Unternehmen zusammenarbeiten.

(1) FAQ Abkürzung für Frequently Asked Questions