Was ist ein Freischuss?

Schon vom Freischuss gehört? Jura-Studen haben bereits nach 8 Semestern die Möglichkeit, mit der 1. Jura-Prüfung, ins Staatsexamen zu starten.

In der Regel kann sich jeder Jura-Student:in spätestens bis zum Abschluss des achten Fachsemesters eines ununterbrochenen Studiums zur Ablegung aller Prüfungsleistungen der staatlichen Pflichtfachprüfung (erstes Staatsexamen) anmelden. Besteht der Student:in die Prüfung nicht, so gilt diese als nicht unternommen. Das ist doch augenscheinlich eine gute Basis! Jetzt gilt es: Die Nerven behalten und neu starten.

Dem Studenten verbleiben zwei weitere Prüfungsversuche zum erfolgreichen Abschluss des ersten Staatsexamens.

Was sagen die Vorschriften zum Thema Freischuss in NRW?

In § 25 Abs. 1 JAG NRW heißt es:

„Meldet sich ein Prüfling spätestens bis zum Abschluss des achten Fachsemesters eines ununterbrochenen Studiums zur Ablegung aller Prüfungsleistungen der staatlichen Pflichtfachprüfung und besteht er die Prüfung nicht, so gilt diese als nicht unternommen (Freiversuch). Ein weiterer Freiversuch ist ausgeschlossen.“

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Maximal drei Prüfungsversuche

Bis zum Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens haben Sie also die Möglichkeit eines Freiversuches. In NRW gibt es demnach insgesamt 3 Versuche, die staatliche Pflichtprüfung des ersten Staatsexamens zu bestehen. Haben Sie den Freiversuch bestanden, können Sie sogar im erneuten Versuch Ihre Note verbessern, wenn Sie es möchten.

Führt man sich nun die regelmäßige Durchfallquote von 20 bis 30 % z. B. anhand der ersten juristischen Staatsprüfung am Justiz NRW vor Augen, so ist die Wahrnehmung des Freischusses, vielleicht gar nicht so verkehrt. Sollte der erste Versuch schiefgehen, so hat man schon die Prüfungssituation vor dem Justizprüfungsamt (JPA) kennengelernt. Klingt alles soweit schön und plausibel.

Freiversuch

Nehmen wir mal an, Sie starten den Freiversuch, um einfach zu sehen, wie so die Prüfungssituation vor dem JPA ist.

Die Situation sieht wie folgt aus: Sie haben sich unter Zeitdruck vorbereitet, hier und da sind ein paar Lücken, die Vorbereitung hätte also besser und intensiver laufen können. Nun bekommen Sie die Rechnung und Sie haben nicht bestanden. Ist man am Ende dann wirklich so cool und verdrängt diese Niederlage aus seinem Kopf? Zumal Sie sich bewusst machen müssen, dass der Prüfungsstress wieder von vorne losgeht. Erneut müssen Sie 6 Klausuren à 5 Stunden schreiben und anschließend kommt noch die mündliche Prüfung.

Die gleiche Situation ergibt sich, wenn im vorliegenden Falle nur knapp bestanden wurde und man mit der Note nicht zufrieden ist, sie sogar verbessern möchte. Am Ende des Tages wurde das Studium möglicherweise gar nicht verkürzt.

Der Freischuss verdient Respekt

Eins ist sicher, fahrlässig sollte man mit dem Freischuss keinesfalls umgehen, sondern diesen nur wahrnehmen, wenn man sich wirklich gut vorbereitet hat und man sich auch vorbereitet fühlt.

Fühlen Sie sich bis zum achten Semester für die staatliche Pflichtprüfung nicht komfortabel, so erscheint es doch sinnvoller, ein wenig mehr Zeit zu investieren und im regulären Versuch die maximale Leistung abzurufen.

Der Freischuss sei „Quatsch“ sagen erfahrene Personen auf der Seite LTO aus dem Fachbereich Jura, das sollte aber nicht so verallgemeinert werden.

Diese Form der Verlängerung gilt im zweiten Staatsexamen dann leider nicht mehr.

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Auf einen guten Abschluss

Am Ende muss natürlich jeder selber für sich wissen, welchen Weg er einschlägt. Nichts ist unmöglich und es gibt zahlreiche Fälle von Prüflingen, die bereits im Freiversuch ein überdurchschnittliches Resultat erreicht haben. In dem Fall hat man viel Zeit gespart und ist dem Ziel ein Stück näher gerückt.

In Prüfungen ist man grundsätzlich immer einem großen Druck ausgesetzt.

Wer sich für ein Jura-Studium entschieden hat, weiß, dass es während des gesamten Studiums und auch später im Arbeitsleben, immer wieder Situationen geben wird, wo Sie mit enormem Druck umgehen müssen. Betrachten Sie es als erste Übung.

In diesem Sinne – gutes Gelingen.

Quellen:

NRW

Lto

OLG Köln

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