Arbeitsgerichte: Wie funktionieren sie in Deutschland
Nicht jeder Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer lässt sich einvernehmlich lösen. Kommt es beispielsweise zu Streitigkeiten über eine Kündigung, ausstehende Gehaltszahlungen, ein Arbeitszeugnis oder andere arbeitsrechtliche Fragen, kann der Weg zum Arbeitsgericht notwendig werden.
Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben jedoch wenig Erfahrung mit Gerichtsverfahren und fragen sich, wie die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland aufgebaut ist und wie ein Verfahren abläuft.
In diesem Artikel erfährst du, wann Arbeitsgerichte zuständig sind, wie ein arbeitsgerichtliches Verfahren abläuft und welche Besonderheiten im Arbeitsrecht zu beachten sind.
Wann ist das Arbeitsgericht zuständig?
Arbeitsgerichte sind für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuständig, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis entstehen. Ziel ist es, arbeitsrechtliche Konflikte zu klären und eine rechtlich verbindliche Entscheidung herbeizuführen.
Typische Fälle, die vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden, sind beispielsweise:
- Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
- Streitigkeiten über Gehaltszahlungen
- Arbeitszeugnisse
- Urlaubsansprüche
- Arbeitszeiten
- Abmahnungen
- Befristete Arbeitsverträge
- Diskriminierung am Arbeitsplatz
Arbeitsgerichte befassen sich jedoch nicht nur mit Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Auch Konflikte zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten oder zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften können vor den zuständigen Arbeitsgerichten verhandelt werden.
In vielen Fällen wird zunächst versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen. Erst wenn dies nicht gelingt, entscheidet das Gericht über den Streitfall.
Wie ist die Arbeitsgerichtsbarkeit aufgebaut?

Die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland besteht aus drei Instanzen. Je nach Verfahrensstand kann ein Rechtsstreit durch unterschiedliche Gerichte geprüft werden.
Die meisten Verfahren beginnen vor dem Arbeitsgericht. Nur wenn gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden, beschäftigen sich die höheren Instanzen mit dem Fall.
Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht ist die erste Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Hier werden beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Gehaltszahlungen oder Konflikte rund um das Arbeitsverhältnis verhandelt.
In vielen Fällen versucht das Gericht zunächst, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen. Gelingt dies nicht, entscheidet das Gericht durch Urteil.
Landesarbeitsgericht
Das Landesarbeitsgericht ist die zweite Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es beschäftigt sich mit Berufungen gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte.
Das Landesarbeitsgericht prüft, ob die Entscheidung der ersten Instanz rechtlich und tatsächlich zutreffend war.
Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht ist die höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland. Es entscheidet insbesondere über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung und sorgt für eine einheitliche Anwendung des Arbeitsrechts.
Nicht jeder Rechtsstreit gelangt bis zum Bundesarbeitsgericht. Die meisten Verfahren werden bereits in den unteren Instanzen abgeschlossen.
Wie läuft ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ab?
Ein arbeitsgerichtliches Verfahren beginnt in der Regel mit der Einreichung einer Klage. Dies geschieht häufig dann, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit nicht einigen können.
Nach Eingang der Klage setzt das Arbeitsgericht zunächst einen sogenannten Gütetermin an. Ziel dieses Termins ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden und einen langwierigen Rechtsstreit möglichst zu vermeiden.
Kommt es zu keiner Einigung, folgt ein weiterer Gerichtstermin, in dem der Sachverhalt ausführlich geprüft wird. Beide Seiten erhalten die Möglichkeit, ihre Argumente vorzutragen und Beweise vorzulegen.
Anschließend entscheidet das Gericht über den Streitfall durch Urteil, sofern keine Einigung erzielt wird.
Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden bereits im Gütetermin oder im Laufe des Verfahrens durch einen Vergleich beendet. Dadurch lassen sich häufig Zeit, Kosten und weitere Konflikte vermeiden.
Welche Streitigkeiten landen vor dem Arbeitsgericht?
Arbeitsgerichte befassen sich mit einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Häufig geht es um Konflikte, die im Zusammenhang mit einem bestehenden oder beendeten Arbeitsverhältnis entstehen.
Zu den häufigsten Streitigkeiten gehören:
Kündigungen
Viele Verfahren vor Arbeitsgerichten betreffen Kündigungen. Arbeitnehmer lassen beispielsweise prüfen, ob eine Kündigung rechtmäßig ausgesprochen wurde oder ob Kündigungsschutz besteht.
Gehaltsansprüche
Auch Streitigkeiten über ausstehende Gehaltszahlungen, Überstundenvergütungen, Prämien oder andere Vergütungsbestandteile werden regelmäßig vor Arbeitsgerichten verhandelt.
Arbeitszeugnisse
Nicht selten kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über Inhalt und Form eines Arbeitszeugnisses. Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein korrektes und wohlwollendes Zeugnis.
Abmahnungen
Arbeitnehmer können die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung überprüfen lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Abmahnung später als Grundlage für weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen dienen könnte.
Befristete Arbeitsverträge
Arbeitsgerichte entscheiden häufig über die Wirksamkeit von Befristungen. Dabei wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befristung eingehalten wurden.
Diskriminierung und Gleichbehandlung
Auch Streitigkeiten wegen Benachteiligungen oder Diskriminierungen am Arbeitsplatz können vor den zuständigen Arbeitsgerichten verhandelt werden.
Nicht jeder Konflikt führt automatisch zu einem Gerichtsverfahren. Häufig gelingt es den Beteiligten bereits im Vorfeld oder während des Verfahrens, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens hängen unter anderem vom Streitwert, dem Umfang des Verfahrens und der Frage ab, ob ein Rechtsanwalt beauftragt wird.
Eine Besonderheit im Arbeitsrecht besteht darin, dass in der ersten Instanz grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst trägt. Dies gilt unabhängig davon, ob das Verfahren gewonnen oder verloren wird.
Gerichtskosten fallen zwar grundsätzlich an, viele Verfahren enden jedoch bereits durch einen Vergleich oder eine Einigung zwischen den Parteien. In solchen Fällen können die Kosten geringer ausfallen als bei einem langwierigen Gerichtsverfahren.
Wer unsicher ist, welche Kosten im konkreten Fall entstehen können, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Insbesondere bei Kündigungen oder größeren finanziellen Forderungen kann eine professionelle Einschätzung hilfreich sein.
Die genauen Kosten eines Verfahrens hängen immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Brauche ich einen Anwalt?
Vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz grundsätzlich keine Pflicht, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können ihre Interessen selbst vor Gericht vertreten.
Ob dies sinnvoll ist, hängt jedoch vom jeweiligen Sachverhalt ab. Bei einfachen Streitigkeiten kann eine eigene Vertretung ausreichend sein. Geht es dagegen um komplexe arbeitsrechtliche Fragen, hohe finanzielle Forderungen oder eine Kündigung, kann die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll sein.
In höheren Instanzen gelten teilweise andere Anforderungen an die Vertretung vor Gericht. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig zu prüfen, welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen.
Unabhängig davon versuchen Arbeitsgerichte häufig zunächst, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen. Nicht jeder Konflikt endet daher zwangsläufig mit einem Urteil.
Fazit
Arbeitsgerichte spielen eine wichtige Rolle bei der Lösung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie sorgen dafür, dass Konflikte rund um das Arbeitsverhältnis rechtlich geprüft und fair entschieden werden können.
Viele Verfahren betreffen Kündigungen, Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse oder andere arbeitsrechtliche Fragen. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass sich zahlreiche Streitigkeiten bereits durch einen Vergleich oder eine einvernehmliche Lösung beenden lassen.
Wer von einem arbeitsrechtlichen Konflikt betroffen ist, sollte sich frühzeitig über seine Rechte und Handlungsmöglichkeiten informieren. Dadurch lassen sich Fehler vermeiden und die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage besser einschätzen.
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