Direktionsrecht

Definition: Das Direktionsrecht oder auch Weisungsrecht besagt: Der Arbeitgeber kann Zeit, Ort und Art der Arbeit sowie über das Verhalten des Arbeitnehmers im Unternehmen bestimmen. Jedoch kann der Arbeitgeber nur so weit in die Rechte des Arbeitnehmers eingreifen, sofern keine Konflikte mit dem Gesetz entstehen.

Das Direktionsrecht ermöglicht es dem Arbeitgeber, auf betriebliche Notwendigkeiten zu reagieren und dem Arbeitnehmer konkrete Weisungen hinsichtlich der Arbeitsleistung zu erteilen.

Der Umfang des Weisungsrechts hängt daher von gesetzlichen Bestimmungen ab, wie beispielsweise vom Arbeitssicherheits-, Arbeitszeit- und Kündigungsschutzgesetz. Darüber hinaus kann der Betriebsrat beim Direktionsrecht mitbestimmen und mitwirken.

Direktionsrecht ausüben

Der Arbeitgeber kann in der Betriebsordnung festlegen, dass z. B. in den Betriebsräumen nicht geraucht werden darf, denn die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter stehen im Vordergrund. Missachtet ein Arbeitnehmer diese Anweisung, macht er sich womöglich strafbar.

Ist eine Weisung des Arbeitgebers rechtswidrig, kann der Arbeitnehmer sie grundsätzlich verweigern. Weiterhin kann ein Arbeitgeber im Notfall dem Arbeitnehmer vorübergehend Aufgaben zuteilen, die nicht in seinem Arbeitsvertrag genannt sind.

Hier sind einige wichtige Punkte zum Direktionsrecht:

Gesetzliche Grundlage in Deutschland

In Deutschland ergibt sich das Direktionsrecht aus § 106 Gewerbeordnung (GewO). Es besagt, dass der Arbeitgeber Art, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen kann.

Vertragliche Regelungen

Obwohl das Direktionsrecht im Gesetz verankert ist, können auch im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen konkrete Regelungen getroffen werden, die das Direktionsrecht einschränken oder präzisieren.

Billiges Ermessen

Das Direktionsrecht ist an das „billige Ermessen“ gebunden. Das bedeutet, dass die Weisungen des Arbeitgebers gerecht und angemessen sein müssen. Sie dürfen nicht schlechter sein und müssen die Interessen beider Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – berücksichtigen.

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Grenzen des Direktionsrechts

Das Direktionsrecht ist nicht grenzenlos. Es ist begrenzt durch:

  • den Arbeitsvertrag
  • Tarifverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • gesetzliche Regelungen
  • die guten Sitten

Arbeitsort und Arbeitszeit

Innerhalb bestimmter Grenzen kann der Arbeitgeber z. B. den Ort, an dem gearbeitet wird, oder die Arbeitszeiten ändern, solange diese Änderungen im Rahmen des Arbeitsvertrags und im Einklang mit dem Gesetz steht.

Art der Tätigkeit

Der Arbeitgeber kann auch die Art der Tätigkeit, die der Arbeitnehmer ausführen soll, bestimmen, solange diese Tätigkeit der Qualifikation und der Position des Arbeitnehmers entspricht und im Rahmen des Arbeitsvertrags liegt.

Konflikte

Wenn ein Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass eine Weisung des Arbeitgebers unangemessen oder unzulässig ist, kann er diese zunächst ablehnen und gegebenenfalls gerichtlich überprüfen lassen.

Das Direktionsrecht ist ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber, um auf Veränderungen im Betrieb reagieren zu können. Es ist jedoch immer im Einklang mit anderen rechtlichen Regelungen und den berechtigten Interessen des Arbeitnehmers auszuüben.