Das zweite juristische Staatsexamen

Nach zwei Jahren Referendariat mit verschiedenen Stationen und Arbeitsgemeinschaften, folgt das zweite juristische Staatsexamen.

Es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen dem ersten und zweiten juristischen Staatsexamen, die nicht zu unterschätzen sind und auf die ich hier eingehen möchte.

Zum einen fällt der Schwerpunktbereich weg, damit hat man ein reines Klausuren-Examen mit anschließender mündlicher Prüfung. Die Zulassung zum zweiten juristischen Stattsexamen (schließt mit der mündlichen Prüfung), so z. B. für NRW ergibt sich aus den §§ 54, 56, 20 JAG NRW.

Je nach Bundesland fließt der schriftliche Part zwischen 60% und 75% in die Gesamtnote ein.

Welche Klausuren werden geschrieben

Die Anzahl der Klausuren variiert auch je nach Bundesland. In NRW schreibt man z. B. 8 Klausuren in 2 Wochen im 21. Ausbildungsmonat.

  • Z I: Urteilsklausur
  • Z II: Anwaltsklausur
  • Z III: Zwangsvollstreckungsklausur (Beschluss oder aus Anwaltssicht)
  • Z IV: Urteil- oder Anwaltsklausur
  • S I: Klausur aus staatsanwaltlicher Sicht (Gutachten + Anklage)
  • S II: Strafrechtliches Urteil oder Revision (aus Anwaltssicht)
  • Ö-R I: Gerichtliche Entscheidung (häufig) oder Behördenklausur
  • Ö-R II: Anwaltsklausur

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 51 JAG NRW.

In der Tabelle finden Sie die Anzahl der Klausuren, die je nach Bundesland im zweiten jursitischen Staatsexamen geschrieben werden müssen:

Die Übersicht ist nach Bundesländern sortiert.

Bundesland

Klausuren

Zivilrecht

Strafrecht

Öffentliches
Recht

Wahlfach

Baden-Württemberg

8

4 2 2

0

Bayern

11

5 2 4

0

Berlin

7

2 2 2

1

Brandenburg

7

2 2 2

1

Bremen

8

4 2 2

0

Hamburg

8

4 2 2

0

Hessen

8

4 2 2

0

Mecklenburg-Vorpommern

8

4 2 2

0

Niedersachsen

8

4 1 2

1

Nordrhein-Westfalen

8

4 2 2

0

Rheinland-Pfalz

8

4 2 2

0

Saarland

7

3 1 2

1

Sachsen

8

4 2 2

0

Sachsen-Anhalt

8

2 2 2

2

Schleswig-Holstein

8

4 2 2

0

Thüringen

8

3 2 2

1

Gewichtung bei der mündlichen Prüfung im zweiten juristischen Staatsexamen

Die Gewichtung des Aktenvortrages und des Prüfungsgespräches wird ebenfalls in den Bundesländern unterschiedlich evaluiert.

In der Tabelle sehen Sie die Gewichtung bei der mündlichen Prüfung.

Die Übersicht ist nach Bundesländern sortiert.

Bundesland

Akten-
vortrag in %

Prüfungs-
gespräch in %

Gesamt-
einfluss in %

Baden-Württemberg

6,0

24,0 30,0
Bayern

25,0

0,0

25,0

Berlin

16,0

24,0

40,0

Brandenburg

16,0

24,0

40,0

Bremen

8,0

22,0

30,0

Hamburg

8,0

22,0

30,0

Hessen

10,0

30,0

40,0

Mecklenburg-Vorpommern

5,0

25,0

30,0

Niedersachsen

12,0

28,0

40,0

Nordrhein-Westfalen

10,0

30,0

40,0

Rheinland-Pfalz

6,0

24,0

30,0

Saarland

10,0

20,0

30,0

Sachsen

6,67

26,66

33,33

Sachsen-Anhalt

10,0

30,0

40,0

Schleswig-Holstein

8,0

22,0

30,0

Thüringen

7,0 28,0

35,0

Unterschied erstes und zweites juristische Staatsexamen

Ein weiterer wichtiger Unterschied ist die Umstellung vom Gutachtenstil zum Urteilsstil im zweiten Staatsexamen.

Viele Arbeitgeber betrachten das Ergebnis des zweiten juristischen Staatsexamens als wesentlich wichtiger. Sie bewerten die Kandidaten in erster Linie anhand der Ergebnisse im zweiten Staatsexamen. Das erste Staatsexamen rückt etwas in den Hintergrund.

Endlich Volljurist

Alle Klausuren sind geschrieben und zum Glück auch bestanden. Jetzt ist es geschafft, endlich kann man sich nach vielen Jahren des intensiven Studiums Volljurist nennen.

Zweite juristische Staatsexamen – NRW-Statistik

Interessant ist auch die Ausbildungsstatistik mit den Ergebnissen aller Examen bundesweit.

Quellen: Jurcaseiurratio und Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.

Diesen Artikel hat geschrieben:

Denys Rezhets

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