Partner in einer Kanzlei – in 5 Schritten zum Ziel

Was willst du werden, wenn du groß bist? Solche oder so ähnliche Fragen habt Ihr bestimmt früher auch zu hören bekommen. Was antwortet man dann? Ich werde mal Arzt, Feuerwehrmann oder Polizist, ohne sich dabei Gedanken zu machen, welcher Weg zu diesem Ziel führt.

Als ich mit meinem Jura Studium angefangen habe, war mein Ziel Partner in einer Kanzlei zu werden. Hört sich doch gut an. Oder? Aber, der Weg bis dahin ist lang und nur mit viel Disziplin und Engagement zu schaffen. Welche Schritte Sie vorher gehen müssen, erkläre ich Ihnen in den folgenden Abschnitten.

Die ersten Schritte

Das Jura Studium ist extrem schwierig, doch trotz aller Widrigkeiten haben Sie den universitären Teil erfolgreich abgeschlossen. Jetzt müssen Sie nur noch den schriftlichen und mündlichen Teil der staatlichen Pflichtprüfung über die Bühne bekommen, dann wäre das 1. Staatsexamen geschafft.

Anschließend absolviert in Deutschland jeder angehende Jurist grundsätzlich ein 24-monatiges Rechtsreferendariat, welches mit der 2. juristischen Staatsprüfung abschließt. Haben Sie diese Hürde erfolgreich genommen, dürfen Sie als Volljurist endlich ins Berufsleben starten.

Der erfolgreichen Karriere steht nichts mehr im Weg, denken Sie bestimmt. Haben Sie weiterhin das Ziel vor Augen, Partner in einer Kanzlei zu werden? Wenn ja, kommt mit Sicherheit noch der ein oder andere Knackpunkt auf Sie zu.

Grosskanzleien und ihre Tücken

In Großkanzleien gibt es z. B. Eintrittsvoraussetzungen, die je nach Kanzlei variieren. Machen wir uns nichts vor: Um in einer großen Kanzlei starten zu können, brauchen Sie mindestens 1 Prädikatsexamen, möglichst zusätzlich eine Promotion und bestenfalls auch noch den LL.M. Bringen Sie diese Voraussetzungen nicht mit, ist ein Einstieg in eine Großkanzlei so gut wie unmöglich.

Aber wie sieht eigentlich ein klassischer Karriereweg in einer Großkanzlei aus? Früher war der sogenannte zweistufige Karriereweg in Großkanzleien vorherrschend. Das bedeutet, man fing klassisch als Associate an und arbeitete sich dann zum Partner hoch. Das funktioniert heute nicht mehr, denn es gibt gleich mehrere Karrierestufen, die Sie schaffen müssen.

Jeder Anfang ist schwer

ASSOCIATE: 1. – 3. Berufsjahr

Man beginnt, wie früher, als Associate. In diesem Zeitraum arbeiten Sie anderen Anwälten zu und sammeln ihre ersten Erfahrungen. Streichen Sie in dieser Phase private Ereignisse aus Ihrem Kalender, denn dafür bleibt nicht viel Zeit übrig.

SENIOR-ASSOCIATE: 4. – 6. Berufsjahr

Nach ca. vier Jahren können Sie zum Senior-Associate aufsteigen. In diesem Zyklus fangen Sie selbständig und eigenverantwortlich an, Mandate zu führen. Als Senior-Associates hat man frühestens nach 5 Berufsjahren die Chance, Counsel zu werden. Während der Zeit als Senior-Associate wurde früher oft entschieden, ob man zum Partner aufsteigt oder nicht. Es galt das sogenannte „up or out – Prinzip“. Um dem entgegenzuwirken, wurde die Alternative des Counsel geschaffen.

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COUNSEL: ab 5. Berufsjahr

Zu diesem Zeitpunkt ist man immer noch kein vollwertiger Partner, sondern weiterhin Angestellter der Kanzlei. Sie verdienen jedoch mehr als ein Senior-Associate. Sie können auf dieser Karrierestufe stehen bleiben oder Sie streben weiterhin eine Partnerschaft an.

JUNIOR-PARTNER: frühestens nach 6. Berufsjahren

Die nächste Karrierestufe ist der Junior-Partner, welche man frühestens nach 6 Jahren erreicht. Es gibt für diese Stufe verschiedene Bezeichnungen, die von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich sind, wie z. B. Salary-Partner oder Associate-Partner. Im Gegensatz zum Vollpartner ist man noch kein Gesellschafter, sondern bekommt weiterhin ein festes Gehalt plus Boni. Außerdem hat man nur ein geringes Mitsprache- und Stimmrecht gegenüber den Vollpartnern.

Ziel erreicht – endlich Partner

PARTNER: nach 6 – 8 Berufsjahren

In der Regel wird nach 8 Berufsjahren in vielen Großkanzleien dann schließlich über die Partnerschaft entschieden. Ist man zum Partner ernannt, werden Sie am Gewinn der Kanzlei beteiligt. Sie treffen wesentliche Kanzleientscheidungen, bekommen Personalverantwortung und sind für die Nachwuchsförderung zuständig. Darüber hinaus betreuen Sie die Stamm-Mandanten bzw. wichtigsten Mandate.

Diesen Artikel hat geschrieben:

Denys Rezhets

Unsere Fachkompetenzen: Finance • Law • Office Management