Partner in einer Kanzlei – in 5 Schritten zum Ziel

Was willst du werden, wenn du groß bist? Solche oder so ähnliche Fragen habt Ihr bestimmt früher auch zu hören bekommen. Was antwortet man dann? Ich werde mal Arzt, Feuerwehrmann oder Polizist, ohne sich dabei Gedanken zu machen, welcher Weg zu diesem Ziel führt.

Als ich mit meinem Jurastudium angefangen habe, war mein Ziel, Partner in einer Kanzlei zu werden. Hört sich doch gut an. Oder? Aber, der Weg bis dahin ist lang und nur mit viel Disziplin und Engagement zu schaffen. Welche Schritte Sie vorher gehen müssen, erkläre ich Ihnen in den folgenden Abschnitten.

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Wie lange dauert im Schnitt in Deutschland ein Jura-Studium?

Das Jura-Studium in Deutschland gliedert sich in mehrere Phasen und führt zur Befähigung zum Richteramt bzw. zur Qualifikation als Volljurist.

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über den durchschnittlichen Zeitverlauf:

Grundstudium: Dieser Teil des Studiums dauert in der Regel vier Semester und schließt mit der ersten juristischen Prüfung, häufig als „Zwischenprüfung“ bezeichnet, ab.

Hauptstudium: Es folgen meist weitere vier Semester, in denen sich die Studierenden auf die erste juristische Staatsprüfung, oft einfach als „Staatsexamen“ bezeichnet, vorbereiten.

Rechtsreferendariat: Nach erfolgreichem Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung folgt ein zweijähriger Vorbereitungsdienst, das Rechtsreferendariat. Während dieser Zeit durchlaufen Referendare verschiedene Stationen, darunter: Zivilstation, Strafstation, Verwaltungsstation, Anwaltsstation und eine Wahlstation.

Zweite juristische Staatsprüfung: Am Ende des Rechtsreferendariats steht die zweite juristische Staatsprüfung. Nach Bestehen dieser Prüfung erhält man die Befähigung zum Richteramt und gilt als Volljurist.

Insgesamt dauert das Jura-Studium inklusive Rechtsreferendariat und beider Staatsexamina in der Regel etwa 7 Jahre. Allerdings kann die tatsächliche Dauer je nach Bundesland, Universität und individuellem Studienverlauf variieren.

Die ersten Schritte

Das Jura-Studium ist extrem schwierig, doch trotz aller Widrigkeiten haben Sie den universitären Teil erfolgreich abgeschlossen. Jetzt müssen Sie nur noch den schriftlichen und mündlichen Teil der staatlichen Pflichtprüfung über die Bühne bekommen, dann wäre das 1. Staatsexamen geschafft.

Anschließend absolviert in Deutschland jeder angehende Jurist grundsätzlich ein 24-monatiges Rechtsreferendariat, welches mit der 2. juristischen Staatsprüfung abschließt. Haben Sie diese Hürde erfolgreich genommen, dürfen Sie als Volljurist endlich ins Berufsleben starten.

Der erfolgreichen Karriere steht nichts mehr im Weg, denken Sie bestimmt. Haben Sie weiterhin das Ziel vor Augen, Partner in einer Kanzlei zu werden? Wenn ja, kommt mit Sicherheit noch der ein oder andere Knackpunkt auf Sie zu.

Großkanzleien und ihre Tücken

In Großkanzleien gibt es z. B. Eintrittsvoraussetzungen, die je nach Kanzlei variieren. Machen wir uns nichts vor: Um in einer großen Kanzlei starten zu können, brauchen Sie mindestens 1 Prädikatsexamen, möglichst zusätzlich eine Promotion und bestenfalls auch noch den LL. M. Bringen Sie diese Voraussetzungen nicht mit, ist ein Einstieg in eine Großkanzlei so gut wie unmöglich.

Aber wie sieht eigentlich ein klassischer Karriereweg in einer Großkanzlei aus? Früher war der sogenannte zweistufige Karriereweg in Großkanzleien vorherrschend. Das bedeutet, man fing klassisch als Associate an und arbeitete sich dann zum Partner hoch. Das funktioniert heute nicht mehr, denn es gibt gleich mehrere Karrierestufen, die Sie schaffen müssen.

Jeder Anfang ist schwer

ASSOCIATE: 1. – 3. Berufsjahr

Man beginnt, wie früher, als Associate. In diesem Zeitraum arbeiten Sie anderen Anwälten zu und sammeln ihre ersten Erfahrungen. Streichen Sie in dieser Phase private Ereignisse aus Ihrem Kalender, denn dafür bleibt nicht viel Zeit übrig.

SENIOR-ASSOCIATE: 4. – 6. Berufsjahr

Nach ca. vier Jahren können Sie zum Senior-Associate aufsteigen. In diesem Zyklus fangen Sie selbständig und eigenverantwortlich an, Mandate zu führen. Als Senior-Associates hat man frühestens nach 5 Berufsjahren die Chance, Counsel zu werden. Während der Zeit als Senior-Associate wurde früher oft entschieden, ob man zum Partner aufsteigt oder nicht. Es galt das sogenannte „up or out – Prinzip“. Um dem entgegenzuwirken, wurde die Alternative des Counsel geschaffen.

Wie sehen die Aufgaben von einem Associate aus?

Ein „Associate“ ist in einer Anwaltskanzlei oft eine Bezeichnung für einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, die noch nicht Partner der Kanzlei sind. Associates übernehmen verschiedene Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit. Diese können je nach Kanzlei, Fachgebiet und Erfahrung unterschiedlich sein.

Das sind einige typische Aufgaben, die Associates in einer Anwaltskanzlei übernehmen könnten:

Rechtsforschung und Analyse: Associates sind oft damit beauftragt, umfassende Recherchen zu Rechtsfragen durchzuführen, Gesetze zu analysieren, Gerichtsentscheidungen zu prüfen und Rechtsprechung vorzubereiten. Diese Informationen dienen als Grundlage für die rechtliche Beratung der Klienten.

Vorbereitung von Rechtsdokumenten: Associates verfassen verschiedene rechtliche Dokumente, darunter Verträge, Schriftsätze, Gutachten und Rechtsbriefe. Die Fähigkeit, klare und präzise juristische Texte zu verstehen, ist von großer Bedeutung.

Mandantenberatung: Associates unterstützen bei der Beratung von Klienten, indem sie deren rechtliche Fragen beantworten, Optionen erläutern, Risiken aufzeigen und Strategien zur Konfliktlösung oder Vertragsgestaltung vorschlagen.

Teilnahme an Verhandlungen: In einigen Fällen können Associates an Verhandlungen teilnehmen, sei es in Gerichtsverfahren, außergerichtlichen Einigungen oder Vertragsverhandlungen.

Vorbereitung von Gerichtsverfahren: Associates können bei der Vorbereitung von Gerichtsverfahren unterstützen, indem sie Beweismaterial sammeln, Zeugen vorbereiten, Schriftsätze verfassen und die Anwälte bei der Entwicklung von Strategien unterstützen.

Fortbildung und Weiterentwicklung: Associates müssen sich kontinuierlich über neue Rechtsentwicklungen und Gesetzesänderungen auf dem Laufenden halten, um sicherzustellen, dass ihre Beratung stets aktuell und fundiert ist.

Mandantenakquise: In einigen Kanzleien sind auch Associates an der Mandantenakquise beteiligt, indem sie potenzielle Kunden über die Dienstleistungen der Kanzlei informieren und Beziehungen zu bestehenden Klienten pflegen.

Die genauen Aufgaben können je nach Kanzlei, Spezialisierungsgebiet und individueller Erfahrung variieren. Associates spielen jedoch eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Anwälte und der Erbringung qualitativ hochwertiger juristischer Dienstleistungen für die Mandanten der Kanzlei.

COUNSEL: ab 5. Berufsjahr

Zu diesem Zeitpunkt ist man immer noch kein vollwertiger Partner, sondern weiterhin Angestellter der Kanzlei. Sie verdienen jedoch mehr als ein Senior-Associate. Sie können auf dieser Karrierestufe stehen bleiben oder Sie streben weiterhin eine Partnerschaft an.

JUNIOR-PARTNER: frühestens nach 6. Berufsjahren

Die nächste Karrierestufe ist der Junior-Partner, welche man frühestens nach 6 Jahren erreicht. Es gibt für diese Stufe verschiedene Bezeichnungen, die von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich sind, wie z. B. Salary-Partner oder Associate-Partner. Im Gegensatz zum Vollpartner ist man noch kein Gesellschafter, sondern bekommt weiterhin ein festes Gehalt plus Boni. Außerdem hat man nur ein geringes Mitsprache- und Stimmrecht gegenüber den Vollpartnern.

Ziel erreicht – endlich Partner

PARTNER: nach 6 – 8 Berufsjahren

In der Regel wird nach 8 Berufsjahren in vielen Großkanzleien dann schließlich über die Partnerschaft entschieden. Ist man zum Partner ernannt, werden Sie am Gewinn der Kanzlei beteiligt. Sie treffen wesentliche Kanzleientscheidungen, bekommen Personalverantwortung und sind für die Nachwuchsförderung zuständig. Darüber hinaus betreuen Sie die Stamm-Mandanten bzw. wichtigsten Mandate.

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