Was müssen Sie beim 1. Staatsexamen beachten?

GIBT ES UNTERSCHIEDE IN DEN BUNDESLÄNDERN?

Für jeden Studenten der Rechtswissenschaften kommt in der Regel nach 9 Semestern die erste große Hürde – das 1. Staatsexamen.

Die Ansprüche an sich selbst sind sehr hoch. Jeder wünscht sich hier die Note „vollbefriedigend“ oder sogar noch besser. Erreicht man mindestens 9 Punkte, so können Sie sich mit einem sogenannten Prädikatsexamen schmücken.

In Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen gilt das 1. Staatsexamen schon bei der Note „befriedigend“, also ab 6,5 Punkten, als Prädikatsexamen. In allen anderen Bundesländern müssen Sie dafür eine höhere Punktzahl erreichen.

Das erste Staatsexamen unterteilt sich in einen staatlichen und einen universitären Teil

Staatlicher Teil

Der staatliche Teil des 1. Staatsexamens ist die Königsdisziplin. Hierfür melden Sie sich zunächst beim Justizprüfungsamt des jeweiligen Bundeslandes an.

Es gibt dazu verschiedene sogenannte Kampagnen (auch Zeitfenster genannt) und Fristen, die für die Anmeldung eingehalten werden müssen. Die Anzahl der Kampagnen, in denen die Prüfungen geschrieben werden können, unterscheiden sich je nach Bundesland.

Die Klausuren

Jedes Bundesland hat außerdem eine unterschiedliche Anzahl an Klausuren und auch unterschiedliche Bereiche, in denen diese geschrieben werden müssen.
Es werden aber durchschnittlich 5 Klausuren gefordert und mindestens eine in jedem Kernfach. Die Verteilung der Klausuren sowie die Kenntnisse, die ein Student mitbringen muss, sind dennoch in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich.
Eines ist jedoch in allen Ländern einheitlich: Die Prüfungsdauer während den Klausuren dauert immer 5 volle Zeitstunden.

Die mündliche Prüfung

Nach dem schriftlichen Teil warten Sie ca. 3 Monate auf Ihre Ergebnisse. Sofern Sie die benötigte Punktzahl erreicht haben, dürfen Sie zur mündlichen Prüfung antreten.
Sie bekommen dann den Prüfer genannt und können ihn in einem kleinen informellen Treffen vorab kennenlernen und über die gemeinsamen Erwartungen sprechen.
Die mündliche Prüfung dauert 2 bis 6 Stunden (es werden meistens mehrere Studenten gleichzeitig geprüft und die Prüfung wird in jedem Bundesland anders gehandhabt) und enthält einen mündlichen Vortrag, den Sie zu Ihrem gewünschten Rechtsgebiet präsentieren. Im Rahmen einer weiteren Prüfung werden die übrigen Rechtsgebiete geprüft.

Der Vorteil ist: Die Prüfer beraten sich direkt im Anschluss und Sie bekommen sofort Ihre Prüfungsnote mitgeteilt.

Der universitäre Prüfungsteil

Der universitäre Teil oder auch Schwerpunkt genannt, besteht aus mehreren schriftlichen Prüfungen und einer Seminararbeit. Es besteht die Möglichkeit den universitären Teil sowohl vor als auch nach dem staatlichen Teil abzulegen. Das hängt von der Universität sowie von Ihren persönlichen Prioritäten ab. Beides hat Vor- und Nachteile.

Schreiben Sie den staatlichen Teil zuerst, sind Sie durch die vorherigen Klausuren und Scheine noch mitten im Geschehen. Sie können direkt mit dem Lernen fortfahren. Allerdings ist das auch oft genau ein Problem. Denn man hat keine Pause und der Schwerpunktbereich ist meistens für einen selbst interessanter und bringt noch einmal Schwung und Abwechslung in den Lernstoff.

Aber je nach Schwerpunkt muss man sich hier auch wieder in ein neues Rechtsgebiet und evtl. eine neue Rechtsanwendung einarbeiten, z. B. beim internationalen Recht. Sie müssen danach wieder in das alte Lern-Muster zurück und das fällt vielen schwer.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen

Für die Anmeldung selbst benötigen Sie verschiedene Dokumente. In allen Bundesländern brauchen Sie:

  • einen Lebenslauf,
  • Ihren Studienverlaufsplan,
  • Ihr Zwischenprüfungszeugnis.

In manchen Bundesländern, wie z. B. in NRW, bedarf es noch weiterer Unterlagen. Dazu gehören u. a. der Fremdsprachennachweis, eine Bescheinigung über die praktische Studienzeit, eine Kopie aller Scheine und das Zeugnis der Schwerpunktbereichsprüfung (falls schon vorhanden).

Nach der Einreichung wird Ihnen ca. 4 Wochen vor den Prüfungsterminen die Ladung postalisch zugestellt. Sie enthält Ihre Kennziffer und die Termine, wann und wo die Prüfungen stattfinden.

Zusätzlich enthält sie eine Liste mit allen zulässigen Hilfsmitteln, die während den Prüfungen benutzt werden dürfen.

Diese Liste kann aber auch vorher schon in der Prüfungsordnung der Bundesländer eingesehen werden. Die Hilfsmittel, die Sie benutzen dürfen, unterscheiden sich je nach Universität oder Bundesland jedoch stark. Zum Beispiel dürfen in denen in NRW zugelassenen Texten keine Unterstreichungen und Markierungen enthalten sein, wo hingegen in Niedersachsen einzelne Paragraphen und Worte unterstrichen oder markiert sein dürfen. Daher lohnt sich auf jeden Fall ein genauer Blick in die Prüfungsordnungen.

Der Freischuss

Es gibt einen sogenannten Freischuss bzw. Freiversuch.

Was heißt das genau: Innerhalb der Regelstudienzeit (8-9 Semester) können Sie einen Versuch zum 1. Staatsexamen starten und im Falle des Nichtbestehens gilt er dann als nicht unternommen. Ist der Versuch aber bestanden, gibt es anschließend die Möglichkeit, die erzielte Prüfungsnote zu verbessern.

Was bedeutet Absichten

Unter Abschichten versteht man die zeitliche Aufteilung der Examensklausuren. Dabei ist es in manchen Bundesländern im Rahmen der Regelstudienzeit möglich, die Klausuren nicht innerhalb eines kurzen Zeitraumes hintereinander zu schreiben, sondern verteilt über einen Zeitraum von bis zu maximal 18 Monate.

In denjenigen Bundesländern (NRW und Niedersachsen) in denen ein sog. Abschichten zulässig und gleichzeitig aber auch ein Freischuss möglich ist, wird die Examensvorbereitungsphase dann über eineinhalb Jahre verteilt und behandelt jedes Rechtsgebiet in einem einzelnen Block.

In den nächsten Beiträgen werde ich intensiver darauf eingehen, was sich in den einzelnen Bundesländern beim 1. Staatsexamen unterscheidet.

Allen die sich zurzeit in den Vorbereitungen für das 1. Staatsexamen befinden, wünsche ich viel Glück!

Entwicklung in den letzten Jahren beim Examen

In der Statistik können Sie sehen, mit welchem Noteschnitt angehende Juristen das 1. Staatsexamen abgeschlossen haben. Der Notenspiegel wird beim Bundesamt für Justiz veröffentlicht.

2016 haben immerhin 71% aller Teilnehmer das Examen bestanden.

Tabelle Notenübersicht 1. Staatsexamen aus den Jahren 2014, 2015, 2016

Diesen Artikel hat geschrieben:

Denys Rezhets

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