Probezeit: Kündigung, Urlaub, Krankheit und wichtige Regeln

Wer einen neuen Job beginnt, startet häufig zunächst mit einer Probezeit.

In dieser Phase prüfen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ob die Zusammenarbeit langfristig passt. Beide Seiten haben die Möglichkeit, sich kennenzulernen und festzustellen, ob die gegenseitigen Erwartungen erfüllt werden.

Gleichzeitig gelten während der Probezeit einige Besonderheiten. Viele Arbeitnehmer fragen sich beispielsweise:

  • Wie lange dauert die Probezeit?
  • Kann ich während der Probezeit kündigen?
  • Darf ich Urlaub nehmen?
  • Was passiert bei Krankheit?
  • Kann die Probezeit verlängert werden?

In diesem Artikel erfährst du, welche Regeln gelten und worauf du achten solltest.

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit ist eine vereinbarte Testphase zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses.

Sie gibt beiden Seiten die Möglichkeit, die Zusammenarbeit unter realen Bedingungen zu prüfen.

Der Arbeitgeber kann beurteilen, ob der neue Mitarbeiter fachlich und persönlich zur Position passt. Gleichzeitig kann der Arbeitnehmer feststellen, ob die Aufgaben, das Team und die Unternehmenskultur den eigenen Erwartungen entsprechen.

Wichtig: Eine Probezeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.

Auch wichtig zu wissen: Auch ohne vereinbarte Probezeit beginnt der allgemeine Kündigungsschutz in vielen Fällen erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.

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Wie lange dauert die Probezeit?

In der Praxis beträgt die Probezeit häufig zwischen drei und sechs Monaten.

Die genaue Dauer wird normalerweise im Arbeitsvertrag festgelegt.

Eine Probezeit von sechs Monaten ist besonders verbreitet, da nach Ablauf dieser Zeit in vielen Unternehmen der allgemeine Kündigungsschutz greift.

Deshalb solltest du bereits vor Arbeitsantritt prüfen:

  • Wie lange dauert sie?
  • Welche Kündigungsfrist gilt?
  • Gibt es tarifvertragliche Besonderheiten?
  • Wurden zusätzliche Regelungen vereinbart?

Die Antworten findest du in der Regel im Arbeitsvertrag.

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit können Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich leichter beenden als nach Ablauf der Probezeit. Daher, sofern keine anderen Regelungen gelten, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit zwei Wochen.

Eine Kündigung muss dabei nicht zum 15. oder zum Monatsende erfolgen.

Wichtig: Auch während der Probezeit muss eine Kündigung grundsätzlich schriftlich erfolgen.

Ausführliche Informationen findest du in unseren Beiträgen:

👉 Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

👉 Ordentliche Kündigung

Urlaub während der Probezeit

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass während dieser Zeit kein Urlaub genommen werden darf. Das stimmt so nicht.

Du musst wissen, grundsätzlich entsteht der Urlaubsanspruch bereits ab dem ersten Arbeitstag. Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch wird jedoch erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit erworben.

Bis dahin entsteht der Urlaub anteilig.

Beispiel:

Bei einem gesetzlichen Jahresurlaub von 20 Tagen entstehen pro Monat etwa 1,67 Urlaubstage.

Ob Urlaub während der Probezeit genommen werden kann, hängt häufig von den betrieblichen Regelungen und der Zustimmung des Arbeitgebers ab.

Viele Unternehmen genehmigen Urlaub während der Probezeit grundsätzlich, andere schließen längere Urlaubszeiten in den ersten Monaten aus.

Deshalb empfiehlt es sich, bereits vor Vertragsunterzeichnung über geplante Urlaubszeiten zu sprechen.

Krankheit während der Probezeit

Auch während der Probezeit gelten die üblichen Pflichten bei einer Krankmeldung.

Wer krank wird, sollte:

  • den Arbeitgeber unverzüglich informieren,
  • die betrieblichen Meldepflichten beachten,
  • eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, sofern dies erforderlich ist.

Viele Arbeitnehmer befürchten, dass eine Krankmeldung während der Probezeit automatisch zur Kündigung führt. Diese Sorge ist häufig unbegründet.

Eine normale Erkrankung stellt in der Regel keinen Kündigungsgrund dar. Problematisch wird es eher bei häufigen Fehlzeiten oder wenn Zweifel an der Arbeitsfähigkeit entstehen.

Besonderheit in den ersten vier Wochen

Wer innerhalb der ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses erkrankt, hat grundsätzlich noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. In dieser Zeit greift die sogenannte Wartefrist.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann stattdessen ein Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse bestehen. Tritt dieser Fall ein, dann setz dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung.

Probezeit während der Ausbildung

Für Auszubildende gelten besondere Regelungen.

Nach dem Berufsbildungsgesetz muss die Probezeit mindestens einen Monat und höchstens vier Monate betragen.

Während dieser Zeit können beide Seiten prüfen, ob der gewählte Ausbildungsberuf und das Ausbildungsverhältnis zueinander passen.

Nach Ablauf der Probezeit gelten für Auszubildende besondere Kündigungsregelungen, die sich von normalen Arbeitsverhältnissen unterscheiden.

Kann die Probezeit verlängert werden?

Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich.

Voraussetzung ist in der Regel, dass beide Seiten damit einverstanden sind und die Verlängerung rechtzeitig vereinbart wird.

In der Praxis kommt dies beispielsweise vor:

  • bei längeren Fehlzeiten,
  • bei Unsicherheiten hinsichtlich der fachlichen Eignung,
  • bei Führungspositionen,
  • bei besonderen betrieblichen Umständen.

Wichtig: Eine Verlängerung sollte immer schriftlich festgehalten werden.

Ob und in welchem Umfang eine Verlängerung zulässig ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall und den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Warum scheitern Mitarbeiter in der Probezeit?

Die Probezeit dient beiden Seiten dazu, die Zusammenarbeit zu überprüfen. Nicht jedes Arbeitsverhältnis wird deshalb dauerhaft fortgeführt.

Die häufigsten Gründe für das Scheitern in der Probezeit sind:

Fachliche Defizite

Die Anforderungen der Position werden nicht erfüllt oder wichtige Kenntnisse fehlen.

Fehlende Integration ins Team

Eine gute Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten ist oft genauso wichtig wie die fachliche Leistung.

Mangelnde Zuverlässigkeit

Häufige Unpünktlichkeit, versäumte Termine oder fehlendes Verantwortungsbewusstsein hinterlassen einen schlechten Eindruck.

Kommunikationsprobleme

Missverständnisse, fehlende Rückfragen oder mangelnde Abstimmung können die Zusammenarbeit erschweren.

Unterschiedliche Erwartungen

Manchmal stellen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber fest, dass die Aufgaben, Arbeitsweise oder Unternehmenskultur nicht den ursprünglichen Vorstellungen entsprechen.

Wichtig: Nicht jede Beendigung während der Probezeit ist automatisch ein Misserfolg. Häufig erkennen beide Seiten frühzeitig, dass die Zusammenarbeit langfristig nicht optimal passt.

Die 5 wichtigsten Tipps

Mit den folgenden Punkten erhöhst du deine Chancen auf einen erfolgreichen Start im neuen Unternehmen:

1. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit

Gerade in den ersten Monaten achten Arbeitgeber besonders darauf, ob Zusagen eingehalten werden und Aufgaben zuverlässig erledigt werden.

2. Fragen stellen

Niemand erwartet, dass neue Mitarbeiter vom ersten Tag an alles wissen. Wer Fragen stellt und Interesse zeigt, lernt meist schneller und vermeidet Fehler.

3. Feedback einholen

Warte nicht bis zum Ende der Probezeit. Frage regelmäßig nach Feedback und nutze Verbesserungsvorschläge aktiv.

4. Initiative zeigen

Bringe dich ein, übernimm Verantwortung und signalisiere Interesse an deinen Aufgaben.

5. Offen kommunizieren

Probleme, Unsicherheiten oder Missverständnisse sollten frühzeitig angesprochen werden. Offene Kommunikation verhindert viele Konflikte.

Checkliste für die Probezeit

Nutze diese Checkliste, um die ersten Monate im neuen Unternehmen erfolgreich zu gestalten.

Vor dem ersten Arbeitstag

□ Arbeitsvertrag gelesen

□ Dauer der Probezeit bekannt

□ Kündigungsfrist geprüft

□ Ansprechpartner bekannt

□ Arbeitszeiten geklärt

Während der Probezeit

□ Pünktlichkeit eingehalten

□ Aufgaben und Verantwortlichkeiten verstanden

□ Fragen gestellt

□ Regelmäßig Feedback eingeholt

□ Wichtige Informationen dokumentiert

□ Kollegen und Prozesse kennengelernt

Persönliche Entwicklung

□ Eigene Ziele definiert

□ Verbesserungsvorschläge umgesetzt

□ Eigeninitiative gezeigt

□ Offen kommuniziert

□ Konstruktiv mit Kritik umgegangen

Organisatorische Themen

□ Urlaubsregelungen bekannt

□ Krankmelderegeln bekannt

□ Ansprechpartner für Personalfragen bekannt

□ Wichtige Fristen notiert

Je besser du vorbereitet bist und je aktiver du die Probezeit nutzt, desto größer sind die Chancen auf eine langfristige Zusammenarbeit.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit beträgt in der Praxis häufig drei bis sechs Monate. Die genaue Dauer ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Kann ich während der Probezeit kündigen?

Ja. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis während der Probezeit grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, sofern keine abweichenden Regelungen gelten.

Muss eine Kündigung während der Probezeit begründet werden?

In der Regel nicht.

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Besondere Schutzvorschriften können jedoch im Einzelfall gelten.

Darf ich während der Probezeit Urlaub nehmen?

Ja.

Urlaub ist auch während der Probezeit grundsätzlich möglich. Ob und in welchem Umfang Urlaub gewährt wird, hängt von den betrieblichen Regelungen und der Zustimmung des Arbeitgebers ab.

Was passiert bei Krankheit während der Probezeit?

Auch während der Probezeit gelten die üblichen Meldepflichten bei Krankheit.

Innerhalb der ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Kann die Probezeit verlängert werden?

Ja.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Probezeit verlängert werden. Dies sollte immer schriftlich vereinbart werden.

Gilt der Kündigungsschutz während der Probezeit?

Der allgemeine Kündigungsschutz greift in vielen Fällen erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Deshalb sollten Arbeitnehmer gerade während der Probezeit besonders auf Zuverlässigkeit, Kommunikation und Leistung achten.

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Ob besondere Regelungen gelten, hängt unter anderem vom Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, der Betriebsgröße und den Umständen des Einzelfalls ab.

Bei rechtlichen Fragen solltest du rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen.

Weiterführende Informationen

Wenn du dich intensiver mit arbeitsrechtlichen Themen beschäftigen möchtest, empfehlen wir dir folgende Beiträge:

👉 Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

👉 Ordentliche Kündigung

👉 Arbeitszeugnis: Gibt es gesetzliche Vorschriften?

👉 Zeugnischeckliste – qualifiziertes Zeugnis

👉 Die Jobsuche beginnt mit einer guten Vorbereitung

Fazit

Die Probezeit bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, die Zusammenarbeit in der Praxis zu testen.

Wichtig sind vor allem Zuverlässigkeit, Offenheit, Lernbereitschaft und eine gute Kommunikation. Wer die Regeln zur Kündigung, zu Urlaub und Krankheit kennt und diese Zeit aktiv nutzt, schafft die Grundlage für eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit.

Nicht jede Beendigung während der Probezeit ist automatisch ein Misserfolg. Oft erkennen beide Seiten frühzeitig, ob die Position und das Unternehmen wirklich zueinander passen.

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